Öffnungszeiten an Ostern 2017.
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Sonntagsverkauf.
Alle Angaben zu den verkaufsoffenen Sonntage sind ohne Gewähr!
Comments (1)
Es ist eigentlich zum lächeln, in Holland sind normaler weisse die geschäfte sonntags geschlossen, ausserhalb sb. märkte und 1x monatlicht in der grosstäter die geschäfte im centrum, aber mit Ostern sind ländlich möbel/garten und mehr geöffnet, kar Freitag wird normal gearbeitet, blumenmärkte für das Deutsche publikum in Groningen und mehr in Deutschland Ostern alles zu, warum nicht alles ein bisschen anpassen, mit gruss robert akse.
Sonntags-Shopping in Deutschland.
Ob Mode, Schmuck, Wohnen, Elektro oder Haushalt. Bummeln & Shoppen mit der ganzen Familie - ohne Alltagsstress. Ausgewählte Shopping-Tipps, die Sie nicht verpassen sollten!
Bundesländer.
Sonntagsverkauf in Deutschland.
Entspannt einkaufen: Beim verkaufsoffenen Sonntag haben Kaufhäuser und Fachgeschäfte geöffnet. Ob Mode, Technik, Spielwaren, Haushalt, Bücher oder kulinarischer Vielfalt - es gibt immer jede Menge attraktive Angebote sowie Aktionen. Für die Richtigkeit der Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Im Zweifelsfall ist eine Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Stadt , der Gemeinde oder dem Fachgeschäft zu empfehlen.
Ostern im Jahr 2017 - Termin und Informationen.
Das Datum für Ostern 2017 orientiert sich an dem ersten Frühlingsvollmond des Jahres. Der erste Vollmond im Frühling liegt am Dienstag, den 11. April. Dementsprechend kann der Ostersonntag frühestens am 16. April gefeiert werden, was in diesem Jahr zutrifft.
Ostern ist vom 14. April (Karfreitag) bis zum 17. April 2017 (Ostermontag).
Bis auf den Karsamstag ist es gesetzlicher Feiertag, welcher in den meisten Berufen arbeitsfrei ist. Der Donnerstag davor ist normaler Arbeitstag.
Woher stammt die Bezeichnung " Ostern "? In Verdacht stehen für den Ursprung des Namens Referenzen an eine historisch strittige Göttin Ostera , sowie an das germanische Wort "ausa", welches soviel wie "schöpfen" bedeuten soll.
Ostern 2017 ist gesetzlicher Feiertage in allen deutschen Bundesländern. In vielen Ländern (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen) gibt es Schulferien in Form der Frühjahrs-Ferien bzw. Osterferien 2017, welche sich um den Zeitraum um Ostern bündeln. Einzig Sachsen-Anhalt verzichtet auf diese und gibt vom 10.04. bis 13.04.2017 nur vier Tage schulfrei.
Weitere Termine in den kommenden Jahren (für den Kalender der Feiertage):
Pfingsten und Himmelfahrt Berechnung nach Ostern.
Am Termin für das Osterfest werden in jedem Jahr die Termine für weitere christliche Feiertage festgelegt. Himmelfahrt wird 39 Tage nach Ostersonntag begangen (25.05.2017), Pfingsten rein kalendarisch 49 Tage später (4. Juni 2017).
Karfreitag.
Der Karfreitag stellt den Höhepunkt der Karwoche dar. An ihm wird der Kreuzigung von Jesus Christus gedacht. Er ist der höchste protestantische Feiertag des Kirchenjahres und aus katholischer Sicht ein strikter Tag für Buße und Fasten. Nichtreligiöse Menschen spüren am Karfreitag das weitverbreitete Verbot für Tanzveranstalten und andere Feste.
Karfreitag ist der 14. April.
Karsamstag.
Am Karsamstag endet die Karwoche sowie mit ihr das Triduum. An diesem Samstag vor Ostern findet auch die Fastenzeit ihr Ende. Im religiösen Sinne entspricht er der Grabesruhe und geht in die Osternacht über. Die Höhepunkte der Osternacht sind die Gottesdienste mit der Lichtfeier . Außerhalb der Kirchen finden Osterfeuer statt.
Karsamstag ist der 15. April.
Ostersonntag.
Der Ostersonntag ist der höchste Feiertag im Kirchenjahr des Christentums. Er ist das Fest der Auferstehung von Jesus Christus sowie der Verbreitung der christlichen Religion. Aus weltlicher Sicht spielen hier die Osterbräuche eine bedeutende Rolle, wie das typische Suchen der Ostereier und von Süßigkeiten durch kleine Kinder.
Ostersonntag ist der 16. April.
Ostermontag.
Ähnlich des 2. Weihnachtsfeiertages ist auch er ein Feiertag 2. Ordnung. Historisch greift er auf den Emmausgang zweier Jünger Jesu zurück, die diesen auf Ihrem Weg wiederfanden. Der Ostermontag ist für die Mehrzahl der Bevölkerung arbeitsfrei.
Ostermontag ist der 17. April.
Osterbräuche.
Im Laufe der Jahrhunderte haben sich in Deutschland zahlreiche Bräuche zum Osterfest herausgebildet. Ein Teil von Ihnen geht auf heidnische oder andere Traditionen zurück und ist vom Christentum adaptiert worden. Bekannteste Osterbräuche sind das Eiersuchen , die Osterfeuer und die Zubereitung des Osterlamms . Nur in einigen Regionen verbreitet sind das Osterlachen und das Osterreiten .
Zu Ostern 2017 finden wieder Veranstaltungen statt in vielen Städten und Regionen Deutschlands. Hier einige Tipps.
Sind die Feiertage arbeitsfrei?
Überwiegend ja. Der Karfreitag und der Ostersonntag 2017 sind bundesweit gesetzliche Feiertage und entsprechend geschützt. Dies gilt allerdings nicht für alle Arbeitnehmer, da in bestimmten Branchen und Berufen an Feiertagen gearbeitet wird. Hierzu zählen wichtige öffentliche Einrichtungen (Krankenhäuser, Feuerwehr, Notdienste) und Branchen im Gastgewerbe wie Restaurants und Bars. Auch Geschäfte mit Sonderöffnungszeiten (Tankstellen, teilweise Blumenläden) haben offen und Beschäftigte hier haben dementsprechend nicht zwangsläufig arbeitsfrei.
Auf welche Ladenöffnungszeiten kann ich mich einstellen?
Die meisten Geschäfte sind zu Ostern 2017 wie zu anderen Feiertagen geschlossen. Ausnahmen gibt es im bereits erwähnten Gastgewerbe , bei Tankstellen sowie weiteren Geschäften mit besonderen Öffnungszeiten. Je nach Angebot können unter Umständen auch Blumenläden, Bäckereien und andere Ladengeschäfte geöffnet sein. Oft wird dies durch Aushänge bekannt gemacht.
Welche Reiseziele lohnen sich?
Eine hohe Wahrscheinlichkeit auf warme Temperaturen gibt es im März und April in vielen Regionen des Mittelmeerraumes wie auf Mallorca oder in Tunesien. Für kurze Touren innerhalb Deutschlands sind Wellnesshotels und Ferienparks eine Option. Für Familien steht daneben der Besuch von Verwandten oft an erster Stelle. Was lohnenswert ist, hängt hier von den persönlichen Präferenzen ab.
Was kann man verschenken?
Für Kinder ganz klassisch Schokolade, welche am Morgen des Sonntags versteckt. Für Erwachsene gibt es anders als beispielsweise zu Weihnachten keine klassische Geschenktradition zu Ostern. Kleinigkeiten und Ausflüge sind hier mögliche Optionen.
Ab wann gibt es Osterartikel / Ostergeschenke?
Wer sich für Ostern 2017 mit Artikeln zum Verstecken und Verschenken eindecken möchte, erhält in vielen Geschäften recht frühzeitig Gelegenheit hierzu. Viele Supermärkte beispielsweise beginnen schon zügig nach Beendigung des Weihnachtsgeschäfts damit, Osterartikel wie Schokohasen und andere Süßigkeiten zu verkaufen.
Dies kann vorteilhaft sein, wird jedoch teilweise als sehr kritisch betrachtet, da ein solches Verhalten die "Osterstimmung" schnell trüben kann. Wie auch andere Feiertage, so ist auch Ostern seit vielen Jahren einem großen kommerziellen Druck ausgesetzt. Wer diesem entgehen möchte, kann mit Familie und Freunden die traditionelleren Osterbräuche pflegen.
Für Schnäppchenjäger kann sich Geduld auszahlen, da viele Geschäfte kurz vor Ostern die Preise für Osterartikel teilweise deutlich senken.
Wie lang sind die Osterferien 2017?
Die Länge der Osterferien 2017 variiert von Bundesland zu Bundesland. Das Maximum an Ferienzeit zum Fest erhalten Schüler in Schleswig-Holstein mit 11 freien Tagen; gefolgt von Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen mit jeweils 10 freien Tagen und Mecklenburg-Vorpommern mit 8 freien Tagen. Berlin und Sachsen bilden das Schlusslicht mit 7 freien Tagen zu Ostern. Das Minimum an Ferien gibt das Bundesland Sachsen-Anhalt mit nur 4 Ferientagen vom 10.04. bis 13.04.2017, also direkt vor den Osterfeiertagen.
Frühester Ferienbeginn ist am 06. März in Hamburg, wo die freien Tage allerdings eher unter dem Begriff „Frühjahrsferien“ firmieren. Den spätesten Ferienbeginn haben Schüler in Sachsen, wo erst direkt vor dem Osterwochenende der Start in die Osterferien erfolgt.
Inhalt Startseite Karfreitag Ostersonntag Osternacht Ostermontag Osterbräuche Veranstaltungen Impressum und Datenschutz Kurzinfo.
Ostern 2017 ist wie jedes Jahr:
- am 1. Sonntag nach dem 1. Vollmond im Frühling.
- zwischen dem 23. März und dem 21. April.
- der Referenzpunkt für die Berechnung von Himmelfahrt (+39 Tage) und Pfingsten (+49/ +50 Tage)
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Praktische Hinweise Tipps für die Island Reise.
Eine Islandreise will gut vorbereitet sein, denn auch vor Ort hat man nicht immer die Möglichkeit, alle nötigen Informationen einzuholen.
Wir haben eine Reihe von praktischen Tipps für den nächsten Urlaub ins Land aus Feuer und Eis zusammengestellt.
01. Januar - Neujahr.
01. Donnerstag nach dem 18. April - Erster Sommertag.
01. Mai - Tag der Arbeit.
17. Juni - Nationalfeiertag.
01. Montag im August - Handelsfeiertag.
25. und 26. Dezember - Weihnachten.
Bewegliche Feiertage: Gründonnerstag, Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag.
Kreditkarten.
Die bekannten internationalen Kreditkarten werden in Hotels, Restaurants und Geschäften akzeptiert. Reiseschecks sind weit verbreitet.
Öffnungszeiten.
Banken: Montag bis Freitag 9.15–16 Uhr. Einige Großbanken sind länger und auch am Samstag geöffnet. Geschäfte: Montag bis Freitag 9–18 Uhr, Samstag 10–14, 15 oder 16 Uhr. In Reykjavík haben manche Buch- und Andenkenläden sowie Supermärkte und Tankstellen längere Öffnungszeiten.
Im Allgemeinen Montag bis Freitag 9–16.30 Uhr geöffnet; in Reykjavík in der Regel 10–18 Uhr. SPRACHE Landessprache ist Isländisch, das mit Norwegisch und Dänisch verwandt ist. Man kann sich aber überall gut mit Englisch verständigen.
Stromspannung.
220 Volt, 50 Hz Wechselstrom.
Die Toiletten (Snyrting) für Frauen sind mit dem Wort Kvenmenn bezeichnet, diejenigen für Männer mit Karlmenn.
In Hotels und Restaurants sind Service und Taxe inbegriffen. Ein Trinkgeld wird nicht erwartet.
Die isländische króna (Mehrzahl krónur, abgekürzt IKr oder kr.). Es gibt Münzen von Ikr 1 bis 100 und Scheine von Ikr 500 bis 5000.
Das ganze Jahr gilt in Island die Greenwich Mean Time; d.h. im Winter Mitteleuropäische Zeit (MEZ) –1 Stunde, im Sommer MEZ –2 Stunden.
Wir möchten uns für eine wunderschöne Zeit in Island bedanken, die durch sie umfassend und sehr kompetent vorbereitet wurde. Wir sind mit dem Gedanken gereist, das wir dieses Land EINMAL erleben wollte. Inzwischen sind wir uns sicher, wir kommen wieder.
Martina K. November 2017.
Uns als "Islandneulinge" hat die von Ihnen zusammengestellte Route ausgesprochen gut gefallen: zumeist liebevoll gestaltete, nicht zu große/anonyme Unterkünfte, gut zu bewältigende Tagesetappen, die genug Zeit für eigene Erkundungen ließen. Umfangreiche Reiseunterlagen. Eine sehr gut Möglichkeit, dass Land auf eigene Faust kennenzulernen, ohne sich um die Basics (Übernachtung/Transport) kümmern zu müssen.
A. Holm September 2017.
Wir möchten uns Ihnen herzlich für die tolle Reise, die Sie für uns ausgesucht haben, bedanken. Es war alles so wie wir es uns gewünscht haben. Und wir konnten diesmal neben den Robben, auch einen Wal sehen.
Sibylle S., Rostock August 2017.
Meine Island-Reise war traumhaft schön; es hat alles bestens geklappt; selbst bei der Überfahrt mit der Fähre war der Nordatlantik sehr gnädig mit mir. Der Stop Over auf den Färöer Inseln war die weltbeste Empfehlung und hat mein Reiseerlebnis abgerundet! Danke!
A. Warnecke Juli 2017.
Unsere ausgiebige Reise durch Island hat uns viel Freude gemacht und uns großartige Landschaftseindrücke beschert. Nachdem Sie den Ablauf der Reise sehr sorgfältig geplant und vorbereitet hatten, hat alles wie am Schnürchen geklappt und auch mit dem Finden der einzelnen Unterkünfte hatten wir nie Probleme. Das von Ihnen erhaltene Kartenmaterial hat sich als sehr geeignet erwiesen. Hierfür bedanken wir uns ausdrücklich bei Ihnen.
T. Fabricius Juli 2017.
Es war alles top organisiert, wir hatten einen super Busfahrer und unsere Reiseleiterin war der absolute Hammer!! Das ganze gepaart mit einer tollen Reisegruppe hat die Islandrundreise zu einem unvergesslichen Erlebnis gemacht!! Vielen Dank!
C. Meßner Juni 2017.
Wir sind von unserer Reise begeistert. Es ist alles prima gewesen, schöne Unterkünfte dank Ihrer guten Planung. Wir können Sie nur weiter empfehlen.
L. Ebbert Juni 2017.
Wir sind von Island im Winter begeistert. Island bei Schnee und Eis ist fast noch faszinierender als im Sommer. Vielen Dank für die Organisation!
U. Stein Februar 2017.
Es war ein tolles Erlebnis! Das Land ist einzigartig, grandios und gigantisch! Wir sind sehr beeindruckt! Alles hat hervorragend geklappt, Auto, Unterkünfte (am schönsten fanden wir die Cottages) alles gut.
T. Gerhardus-Hartmann September 2016.
Es hat alles wunderbar geklappt. Das Wetter war für Island einfach traumhaft, nur an den letzten 2 Tagen etwas Regen. Es ist sicherlich nicht die letzte Reise in den Norden gewesen und falls es dann soweit ist, werden wir uns gerne wieder an Islandprotravel wenden.
S. Konrad August 2016.
Vielen Dank für die Organisation dieser wirklich wunderbaren Reise. Wir haben uns mit den gegebenen Informationen rundum gut beraten gefühlt. Die gebuchte Route gab uns eine sehr schöne Übersicht über diese vielfältige Insel.
Die Reise ist super verlaufen und es hat alles gut geklappt! Noch einmal vielen Dank für Ihre persönliche und ausführliche Beratung!
H. Budnick Mai 2016.
Es fehlte an nicht es war einfach eine spitze Reise. Die Reisefüherin, Busfahrer, Hotel, Unternehmungen waren stimmig, empfehle ich gerne weiter. Vielen Dank!
J. Platen März 2016.
Wir hatten einen ganz tollen Guide mit Marianne aus der Schweiz. Das Wetter war bunt gemischt mit Sonne, blauem Himmel, Sturm und Regen. Und das Beste war: An 6 Abenden haben wir tolle Nordlichter gesehen!
R. Klockmann März 2016.
Es hat alles perfekt geklappt, wir hatten wundervolle Tage bei bestem Winterwetter, einen tollen Rundflug, wunderschöne Landschaftsbilder von Eis, Schnee, Wasser, Bergen und Vulkanen, Wasserfällen, Gletschern und gefrorenen Seen usw.
K. & J. Karpinski März 2016.
Es war eine super Reise, ohne jeglichen Grund zur Beanstandung und ganz vielen unvergesslichen Erlebnissen und Natureindrücken. Das war bestimmt nicht mein letztes Mal in Island und gerne wende ich mich wieder an Sie.
S. Buder Februar 2016.
Die Tage in Island waren wunderschön und vieles haben wir dem Team von Island ProTravel zu verdanken!
Die Planung war perfekt und alles hat geklappt wie am Schnürchen :)
Und das Ferienhaus ist ein purer Traum! Wir wollten gar nicht mehr heim!
Andi B. Januar 2016.
So eine gute Reiseleitung habe ich bisher selten erlebt. Roswitha und der freundliche und sichere Busfahrer haben, zusammen mit einer tollen Reisegruppe, den ganzen Urlaub einfach nur perfekt gemacht. Dafür wirklich mal danke. takk fyrir :-). Mit euch immer wieder gerne nach Island zurück!!
Markus B., Münster November 2015.
Ein Satz in unserer Gruppe war immer: "Wir haben alles richtig gemacht!" Die Reiseleitung vor Ort: Torfi und Ekkard! Super. Alle beide!
Anja H. Oktober 2015.
Es hat alles bestens funktioniert. Das Hotel war okay, das Auto kam pünktlich, das Wetter hat zeitweise mitgespielt, wir erlebten oben auf den Bergen den ersten Schnee, unsere Laune war bestens.
Birgit S. Oktober 2015.
Nun sind wir schon wieder 1 1/2 Wochen zurück aus Island und auch nach dieser Zeit sagen wir noch: diese Islandreise war eine der schönsten Reisen, die wir bisher gemacht haben. [. ]
Carmen Ö., Hamburg September 2015.
Wir sind gestern ganz erfüllt nach Hamburg zurückgekehrt und hatten eine tolle Zeit im Elfenland. Alle Buchungen und Transfers haben wunderbar geklappt!
Rüdiger W., Hamburg August 2015.
Alles war bestens durch Island ProTravel organisiert. Die Northern-Lights-Tour war atemberaubend und somit für uns Bestandteil eines unvergessenen Urlaubs. Ich empfehle Island ProTravel in jedem Falle weiter.
Kollektivvertrag für alle ArbeitnehmerInnen der Garagen-, Tankstellen- und Servicestationsunternehmungen gülig ab 1.1.2016.
inkl. der aktuellen Lohn- und Gehaltstafeln.
für die Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer der.
Garagen-, Tankstellen- und.
Gültig ab 1. Jänner 2016.
A. Allgemeiner Teil.
A. Allgemeiner Teil.
§ 1 Vertragschließende.
Der Kollektivvertrag wird abgeschlossen zwischen der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Garagen-, Tankstellen- und Servicestationsunternehmungen, 1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63, einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft vida, 1020 Wien, Johann Böhm-Platz 1 und Gewerkschaft GPA-djp, 1030 Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1, andererseits.
§ 2 Geltungsbereich.
Dieser Kollektivvertrag gilt:
1. Räumlich für das gesamte Gebiet der Republik Österreich;
2. Fachlich für die dem Fachverband der Garagen-, Tankstellen- und Servicestationsunternehmungen der Bundessparte Transport und Verkehr der Wirtschaftskammer Österreich angehörenden Garagen-, Tankstellen- und Servicestationsunternehmungen;
3. Persönlich für alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die in den in Ziff 2 angeführten Betrieben beschäftigt werden, sofern der Kollektivvertrag keine abweichenden Regelungen für Arbeiterinnen/Arbeiter oder Angestellte vorsieht.
§ 3 Geltungsdauer.
1. Dieser Kollektivvertrag tritt mit 1.1.2016 in Kraft und ersetzt alle bis dahin zwischen dem Fachverband der Garagen-, Tankstellen- und Servicestationsunternehmungen und der Gewerkschaft vida abgeschlossenen Kollektivverträge.
2. Dieser Kollektivvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
3. Der Kollektivvertrag kann von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Letzten eines jeden Quartals schriftlich mittels eingeschriebenen Briefs gekündigt werden.
4. Während der Kündigungsfrist sind Verhandlungen wegen Erneuerung bzw. Änderung des Kollektivvertrages zu führen.
5. Falls diese Verhandlungen länger dauern als die Kündigungsfrist, bleibt der Kollektivvertrag einschließlich seiner gekündigten Teile bis zum Abschluss der Verhandlungen, höchstens jedoch noch drei Monate nach Ablauf der Kündigungsfrist, in Wirksamkeit.
§ 4 Arbeitszeit.
1. Allgemeine Bestimmungen.
Die tägliche Normalarbeitszeit beträgt ausschließlich der Pausen 8 Stunden, die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt ausschließlich der Pausen 40 Stunden, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt wird.
b. Lage und Verteilung der Normalarbeitszeit.
Die generelle Festsetzung des Beginns und Endes der täglichen Arbeitszeit, der Dauer und Lage der Arbeitspausen und der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage ist gem. § 97 Abs. 1 Ziff 2 ArbVG festzulegen. In Betrieben, in denen kein Betriebsrat errichtet ist, erfolgt diese Regelung unmittelbar mit den Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern. Die Arbeitszeit kann auf bis zu fünf Arbeitstagen bzw. Nächte aufgeteilt werden. Diese Einteilung ist in einem Dienstplan festzuhalten und an einer allen Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern zugänglichen Stelle des Betriebes, spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten, aufzulegen.
Allen Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern sind sowohl während der Tages- als auch während der Nachtarbeitszeit Essens- und Ruhepausen von insgesamt 30 Minuten zu gewähren. In dieser Zeit kann der Betrieb verlassen werden, wobei diese Pausen nicht bezahlt werden.
2. Andere Verteilung der Normalarbeitszeit – Durchrechnung.
Als Kalenderquartal gelten die Zeiträume der Kalenderwochen 1 bis 13, 14 bis 26, 27 bis 39 sowie 40 bis 52 eines jeden Kalenderjahres. Abweichend von dieser Regelung können für einzelne Standorte, sofern davon alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer erfasst sind, andere 13-wöchige Durchrechnungszeiträume schriftlich vereinbart werden.
Die tägliche Normalarbeitszeit kann auf bis zu 10 Stunden, die wöchentliche Normalarbeitszeit kann in einzelnen Wochen auf bis zu 48 Stunden ausgedehnt werden, wenn sie innerhalb des Kalenderquartals oder eines anderen Durchrechnungszeitraumes im Durchschnitt 40 Stunden nicht überschreitet.
b. Überschreitung der Höchstgrenzen der Normalarbeitszeit.
Überschreitungen der täglichen bzw. wöchentlichen Höchstgrenzen der Normalarbeitszeit (10/48 Stunden) sind gemäß § 5 abzugelten. Einvernehmliche Änderungen der täglichen oder wöchentlichen Normalarbeitszeit im Zuge einer Dienstplanänderung, gelten nicht als Überschreitung der Normalarbeitszeit im Sinne dieser Bestimmung. In diesem Fall sind die Änderungen im Anlassfall unverzüglich vorzunehmen und der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer zur Bestätigung vorzulegen.
3. Verlängerung der Normalarbeitszeit bei Schichtarbeit im Teilbereich Tankstellen.
a. Verlängerung der Normalarbeitszeit von Vollzeitarbeitnehmerinnen/ Vollzeitarbeitnehmern bei Schichtarbeit, wenn es sich um Tankstellen handelt die 24 Stunden durchgehend geöffnet haben und besetzt sind.
Im Hinblick auf diese besondere Betriebsform, kann die Normalarbeitszeit im Sinne des § 4a Abs. 4 AZG im Schichtbetrieb geführt werden, wenn eine solche Regelung im Dienstvertrag der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers vorgesehen ist und zu einer günstigeren Arbeitszeiteinteilung führt (z.B.: Reduzierung der Arbeitstage).
b. Bei Teilzeitbeschäftigten ist eine Verlängerung der Normalarbeitszeit im Sinne von lit a dann möglich, wenn die vereinbarte wöchentliche Normalarbeitszeit auf höchstens drei Tage aufgeteilt wird.
c. Bei diesen ist bei mehrschichtiger Arbeitsweise im Vorhinein ein Schichtplan zu erstellen. Im Schichtplan ist die genaue zeitliche Abfolge der Schichten sowie die Länge des Schichtturnus (Zeitraum, nach dessen Ablauf dieselbe Abfolge der Schichten wieder beginnt) festzulegen. In Betrieben mit gewähltem Betriebsrat ist der Schichtplan durch Betriebsvereinbarung festzulegen. Die Arbeitszeit ist so einzuteilen, dass die gesetzliche gewährleistete Mindestruhezeit eingehalten und innerhalb eines Schichtturnus im Durchschnitt die wöchentliche Normalarbeitszeit nicht überschritten wird.
d. Die wöchentliche Normalarbeitszeit kann in einzelnen Wochen des Schichtturnus auf 48 Stunden ausgedehnt werden. Der Schichtturnus darf 4 Wochen nicht überschreiten. Die wöchentliche Normalarbeitszeit darf im Durchschnitt des Schichtturnus 40 Stunden, die gesamte Normalarbeitszeit innerhalb des Schichtturnus 160 Stunden nicht überschreiten. Jene Stunden, die über das Ausmaß von 48 Stunden in der einzelnen Woche bzw. 160 Stunden im gesamten Schichtturnus geleistet werden, stellen Überstunden dar und sind gemäß § 5 abzugelten. Unverbindliche Musterschichtpläne sind im Anhang 2 des Kollektivvertrages zu entnehmen.
e. Die tägliche Normalarbeitszeit kann in dieser Betriebsform auf bis zu 12 Stunden ausgedehnt werden, wenn die arbeitsmedizinische Unbedenklichkeit der betrieblich festgelegten Arbeitszeitverlängerung (§ 4a Abs. 4 AZG) festgestellt wird.
f. Pro Kalendermonat müssen mindestens zwei Sonntage als Ruhetage, sowie pro Woche jeweils zwei zusammenhängende Ruhetage gewährt werden. Jedenfalls ist nach zwei zusammenhängenden Arbeitstagen an denen die Normalarbeitszeit jeweils 12 Stunden umfasst ein ganzer arbeitsfreier Tag zu gewähren. Wird die Arbeitszeit auf drei zusammenhängende Tage von jeweils 12 Stunden aufgeteilt, sind mehr als ein ganzer arbeitsfreier Tag zu gewähren.
4. Sonderregelungen für den Teilbereich Garagen.
a. In Garagen die sich in Einkaufszentren oder in unmittelbarer Nähe von ständigen Märkten befinden, kann zum Zweck der Reinigung, Kontrolle und/oder Instandhaltung, die wöchentliche Normalarbeitszeit auf bis zu sechs Arbeitstage aufgeteilt werden.
b. Verlängerung der Normalarbeitszeit bei Arbeitsbereitschaft in Garagenbetrieben welche sich direkt in oder in unmittelbarer Nähe von Veranstaltungsorten befinden, an denen.
i. Messen bzw. messeähnliche Veranstaltungen, oder.
ii. Veranstaltungen mit überregionaler Bedeutung abgehalten werden,
sowie in Garagenbetrieben welche sich direkt am Gelände von Flughäfen oder Bahnhöfen befinden, kann während des Veranstaltungszeitraumes (bzw. bei Flughäfen und Bahnhöfen während der Betriebszeiten) die Normalarbeitszeit gemäß § 5 Abs. 1 AZG auf 60 Stunden pro Woche bzw. 12 Stunden pro Tag ausgedehnt werden, wenn in diese Zeiträume regelmäßig und im erheblichen Ausmaß Zeiten der Arbeitsbereitschaft fallen. Die über die wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden hinausgehende Arbeitszeit wird gemäß § 5 dieses Kollektivvertrages vergütet.
a. Teilzeitarbeit liegt vor, wenn die vereinbarte Wochenarbeitszeit die gesetzliche Normalarbeitszeit (40 Stunden) im Durchschnitt unterschreitet.
b. Die generelle Festsetzung des Beginns und Endes der täglichen Arbeitszeit, der Dauer und Lage der Arbeitspausen und der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage ist gem. § 19 c Arbeitszeitgesetz zu vereinbaren. Die Arbeitszeit kann auf bis zu fünf Arbeitstage bzw. Nächte aufgeteilt werden. Diese Einteilung ist in einem Dienstplan festzuhalten und an einer allen Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern zugänglichen Stelle des Betriebes, spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten, aufzulegen. In der Regel sollte die Tagesarbeitszeit drei Stunden nicht unterschreiten. Die Änderung des Ausmaßes der regelmäßigen Arbeitszeit bedarf der Schriftform.
c. Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind zur Mehrarbeit (Arbeitsleistung über das vereinbarte Arbeitszeitausmaß) nur bei erhöhtem Arbeitsbedarf oder zur Vornahme von Vor- und Abschlussarbeiten (§ 8 AZG) und sofern keine berücksichtigungswürdigen Interessen der/des Arbeitnehmerin/ Arbeitnehmers entgegenstehen, verpflichtet. Für Mehrarbeitsstunden bei Teilzeitarbeit gebührt ein Zuschlag von 25 %.
d. Mehrarbeitsstunden sind nicht zuschlagspflichtig, wenn sie innerhalb eines Kalenderquartals im Verhältnis 1:1 ausgeglichen werden. Als Kalenderquartal gelten die Zeiträume von 1.1. bis 31.3., 1.4. bis 30.6., 1.7. bis 30.9. und 1.10. bis 31.12. eines jeden Kalenderjahres. Eine Übertragung von Zeitguthaben in den nächsten Ausgleichszeitraum ist nicht zulässig. Nicht ausgeglichene Mehrarbeit ist mit Ablauf des Kalenderquartals zu entlohnen.
e. Im Falle der Überschreitung der täglichen bzw. wöchentlichen Höchstgrenzen der Normalarbeitszeit handelt es sich nicht um Mehrarbeit sondern Überstunden. Diese sind gemäß § 5 abzugelten.
§ 5 Überstunden.
1. Überstundenarbeit liegt vor, wenn.
a. entweder die Grenzen der nach § 4 zulässigen wöchentlichen Normalarbeitszeit überschritten werden, oder.
b. die tägliche Normalarbeitszeit überschritten wird, die sich auf Grund der Verteilung der wöchentlichen Normalarbeitszeit gemäß § 4 ergibt.
2. Liegen die Voraussetzungen der Verlängerung der Normalarbeitszeit infolge Arbeitsbereitschaft nicht vor, kann die Arbeitszeit in Zeiten erhöhten Arbeitsbedarfes gemäß § 7 Abs. 1 und 2 des AZG ohne besondere Genehmigung des Arbeitsinspektorates über die nach den §§ 3 bis 5 AZG zulässige Dauer um 14 Überstunden in der einzelnen Woche und darüber hinaus um höchstens 60 Überstunden innerhalb eines Kalenderjahres verlängert werden.
Wöchentlich sind aber nicht mehr als 20 Überstunden zulässig. Die tägliche Gesamtarbeitszeit darf 10 Stunden nicht überschreiten.
3. Überstunden bei Arbeitsbereitschaft (§ 4 Ziff 4)
§ 7 Abs. 3 AZG die Arbeitszeit auf 60 Stunden pro Woche bzw. 13 Stunden pro Tag ausgedehnt werden.
5. Für Tankstellen nach der Kategorie 2 ist § 7 zu berücksichtigen.
§ 6 Sonn- und Feiertage (Ruhetage)
1. Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des Arbeitsruhegesetzes in der jeweils gültigen Fassung.
2. Die gesetzlichen Feiertage sind derzeit: 1. Jänner, 6. Jänner, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, 15. August, 26. Oktober, 1. November, 8. Dezember, 25. und 26. Dezember.
3. Für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die der evangelischen Kirche AB oder HB, der altkatholischen Kirche oder der Methodistenkirche angehören, gilt auch der Karfreitag als Feiertag. Diese Bestimmungen finden ferner auf Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die der israelitischen Glaubensgemeinschaft in Österreich angehören, sinngemäß mit der Maßgabe Anwendung, dass der Versöhnungstag als arbeitsfreier Tag gilt.
4. Allen Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern wird am 24. bzw. 31. Dezember spätestens um 12.00 Uhr ohne Lohn-/Gehaltseinbuße dienstfrei gegeben. Sollte an einem der beiden Tage nach 12.00 Uhr gearbeitet werden müssen, ist diese Arbeitszeit im Sinne von § 5 mit einem Zuschlag von 50 % zu vergüten.
5. Soweit ein betriebliches Bedürfnis besteht, können Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmer zur Aufrechterhaltung des kontinuierlichen, nach den Bestimmungen des Arbeitsruhegesetzes und der entsprechenden Verordnung gestatteten Dienstes während der Wochenendruhe und an gesetzlichen Feiertagen zur Arbeit herangezogen werden.
Darüber hinaus dürfen sowohl Arbeiterinnen/Arbeiter als auch Angestellte während der Wochenend- und Feiertagsruhe zu Tätigkeiten für die Aufrechterhaltung des Betriebes, zur Beratung, Betreuung und Bedienung der Kunden sowie mit allen damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Tätigkeiten im unbedingt notwendigen Umfang herangezogen werden.
6. Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die nach der für sie geltenden Arbeitszeiteinteilung während der Zeit der Wochenendruhe beschäftigt werden, haben in jeder Kalenderwoche an Stelle der Wochenendruhe Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von 36 Stunden (Wochenruhe). Die Wochenruhe hat einen ganzen Wochentag einzuschließen.
7. Für die Feiertagsruhe gilt § 7 ARG in der jeweils gültigen Fassung. Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, so sind die §§ 3 - 5 ARG anzuwenden.
8. Von jeweils 9 arbeitsfreien Wochenruhen bei der 4-Tagewoche, 6 arbeitsfreien Wochenruhen bei der 5-Tagewoche oder jeweils 3 arbeitsfreien Wochenruhen in der 6-Tagewoche muss mindestens eine Wochenendruhe (Sonntag) sein.
§ 7 Vergütungsregelung für Tankstellen der Kategorie 2.
1. Die Zuschlagsregelung gilt für jene Tankstellen, welche die für den Warenverkauf gewidmete Fläche von 80 m² nach Anhang 1 überschreiten. Dieser Kollektivvertrag spricht in solchen Fällen von Tankstellen der Kategorie 2.
2. Als Berechnungsgrundlage für die nachfolgenden Lagezuschläge ist ein Teiler von 1/173 des jeweiligen Lohnes/Grundgehaltes heranzuziehen.
3. Lagezuschläge für Arbeitsleistungen an Werktagen von Montag bis Freitag:
a. Für Arbeitsleistungen während der Normalarbeitszeit gebührt.
in der Zeit von 19:00 bis 20:00 Uhr ein Zuschlag von 70 %, sowie.
in der Zeit von 20:00 bis 05:00 Uhr ein Zuschlag von 100 %.
b. Für Überstundenarbeit gebührt.
in der Zeit von 19:00 bis 20:00 Uhr auf die Grundstunde ein Zuschlag von 50 %, sowie.
in der Zeit von 20:00 bis 06:00 Uhr auf die Grundstunde ein Zuschlag von 100 %.
4. Lagezuschläge für Arbeitsleistungen am Samstag, wenn es sich um einen Werktag handelt:
a. Für Arbeitsleistungen während der Normalarbeitszeit gebührt.
in der Zeit von 13:00 bis 20:00 Uhr ein Zuschlag von 50 %, sowie.
in der Zeit von 20:00 bis 05:00 Uhr ein Zuschlag von 100 %.
b. Bei Überstundenarbeit gebührt.
in der Zeit von 13:00 bis 20:00 Uhr auf die Grundstunde ein Zuschlag von.
in der Zeit von 20:00 bis 05:00 Uhr auf die Grundstunde ein Zuschlag von 100 %.
5. Lagezuschläge für Arbeitsleistungen an Sonn- und Feiertagen.
Arbeitsleistungen an Sonn- und Feiertagen sind als Überstundenarbeit zu bewerten. Im Zeitraum von 05:00 bis 05:00 Uhr des Folgetages – gebührt zur Grundstunde ein Zuschlag von 100 %. Dieser Anspruch gilt zusätzlich zu einem allfälligen Anspruch auf Ersatzruhe.
6. Für die unter Ziff 3 – 5 angeführten Zuschläge kann die Abgeltung in Form von Zeitausgleich schriftlich vereinbart werden. In diesem Fall sind die entsprechenden Zeitgutschriften auf einem gesonderten Zeitguthaben festzuhalten. Der Verbrauch der Zeitguthaben hat in mindestens halben Tagen zu erfolgen und ist zu vereinbaren. Kommt keine Vereinbarung zustande, kann die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer Ausmaß und Lage des Zeitausgleiches selbst bestimmen.
Für die Lagezuschläge gebühren folgende Zeitgutschriften:
. 50 % entspricht 30 min. Zeitgutschrift.
70 % entspricht 42 min. Zeitgutschrift.
100 % entspricht 60 min. Zeitgutschrift.
§ 8 Ansprüche bei Dienstverhinderung.
Vorhersehbare Dienstverhinderungen müssen der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber oder deren Bevollmächtigten rechtzeitig mitgeteilt und nachgewiesen werden. Unvorhersehbare Dienstverhinderungen (Krankheit, Unfall usw.) müssen unverzüglich nach Eintritt der Verhinderung mitgeteilt werden. Eine Ausnahme bilden nur Fälle höherer Gewalt.
Im Falle einer Erkrankung, eines Unglücksfalles, eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (EFZG, AngG) in der jeweils gültigen Fassung.
§ 9 Freizeit bei Dienstverhinderung.
Die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer hat in folgenden Fällen Anspruch auf Freizeit unter Fortzahlung des Entgeltes:
1. Bei Todesfällen der Eltern, Pflegeeltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Großeltern, Schwiegereltern, der Ehegattin/des Ehegatten oder Lebensgefährtin/ Lebensgefährten bzw. der/des eingetragenen Partnerin/Partners im Sinne des Eingetragene Partnerschaft-Gesetz, BGBl.I Nr.135/2009 i.d.g.F.(EPG), der Kinder (auch Stief-, Pflege- oder Adoptivkinder, sowie Kinder eingetragenen Partner im Sinne des EPG) und der Geschwister 2 Arbeitstage.
2. Bei eigener Eheschließung oder Eintragung im Sinne des EPG 2 Arbeitstage.
3. Bei Entbindung der Ehefrau (Lebensgefährtin) bzw. der eingetragenen Partnerin im Sinne des EPG 2 Arbeitstage.
4. Bei Wohnungswechsel oder Haushaltsgründung mit eigenem Haushalt (maximal einmal pro Dienstjahr) 2 Arbeitstage.
5. Bei Teilnahme an der Hochzeit der Kinder (Stief-, Pflege- oder Adoptivkinder, sowie Kinder der eingetragenen Partnerschaft im Sinne des EPG) und Geschwister 1 Arbeitstag.
6. Die nachweislich notwendige Zeit zum ersten Antritt zur Führerscheinprüfung der Klasse B maximal 1 Arbeitstag.
7. Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer behalten ferner den Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn sie durch andere wichtige, ihre Person betreffende Gründe ohne ihr Verschulden während einer verhältnismäßig kurzen Zeit an der Leistung ihrer Dienste verhindert werden. Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind verpflichtet ohne Verzug einen Nachweis über die Dienstverhinderung der/ Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber vorzulegen. Kommt eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer der Verpflichtung nicht nach, so verliert sie/er für die Dauer der Säumnis den Anspruch auf das Entgelt.
1. Für den Urlaub der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers gelten die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 7. Juli 1976 betreffend die Vereinheitlichung des Urlaubsrechtes und die Einführung einer Pflegefreistellung, BGBl. Nr. 390/1976, in der jeweils gültigen Fassung (Urlaubsgesetz 1977).
2. Der Zeitpunkt des Urlaubes ist im Einvernehmen zwischen der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber und der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer zu vereinbaren, wobei sowohl auf die betrieblichen Umstände als auch auf die Erholungsmöglichkeiten der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen ist. Der Urlaub kann in zwei Teilen gewährt werden, jedoch darf ein Teil nicht weniger als sechs Tage betragen.
3. Behinderte gemäß § 2 Abs. 1 des Behinderteneinstellungsgesetzes erhalten außer dem gesetzlichen Urlaub einen Zusatzurlaub von 3 Werktagen.
4. Erkrankt eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer während ihres/seines Urlaubes, so gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen über die Erkrankung im Urlaub.
§ 11 Karenzen.
Zeiten einer Karenz nach dem MSchG/VKG, sowie § 14c AVRAG (Pflegekarenz) werden im Ausmaß von zusammen maximal 24 Monaten auf alle Ansprüche bzw. Anwartschaftszeiten aus dem Dienstverhältnis angerechnet. Dies gilt nur für Karenzen ab dem 1.1.2012, Zeiten nach § 14c AVRAG gelten ab 1.1.2016.
§ 12 Arbeitnehmerinnen-/Arbeitnehmerschutz.
1. Arbeits- und Schutzkleidung:
a. In Betrieben, in welchen die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern eine besondere Arbeitskleidung hinsichtlich Fasson oder Farbe verlangt, ist diese auf Kosten der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers anzuschaffen und in ausreichender Stückzahl zur Verfügung zu stellen. Diese Arbeitskleidung verbleibt im Eigentum der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers, ist von der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer stets in Ordnung zu halten, pfleglich zu behandeln und bei Ausscheiden aus dem Betrieb zurückzustellen.
b. Die Reinigung obliegt der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer. Hierfür kann eine Abgeltung vereinbart werden. Übernimmt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber die Reinigung der Arbeitskleidungsstücke, so kann sie/er der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer hierfür keinen Spesenbeitrag verrechnen.
c. Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern einen Arbeitsanzug zur Verfügung zu stellen. Den Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmern, die Wagenwascharbeiten leisten, ist ein geeigneter Fußschutz, allenfalls auch eine wasserdichte Schürze zur Verfügung zu stellen. Garagen-, Tankstellen- und Servicestationsarbeitnehmerinnen/-arbeitnehmer, welche auch im Freien arbeiten, haben während der kalten Jahreszeit Anspruch auf Arbeitshandschuhe sowie mindestens einmal in drei Jahren auf eine gefütterte Winterjacke (z. B. Anorak).
2. Aufenthaltsräume und Waschgelegenheit.
Für die Ruhepause muss der Arbeitnehmerinnen/dem Arbeitnehmern im Sinne des § 28 AschG ein Aufenthaltsraum zur Verfügung gestellt werden. Ferner sind sanitäre Einrichtungen im Sinne des § 27 AschG anzubieten. Ein im Winter geheizter Aufenthaltsraum und eine Möglichkeit zum Trocknen der nassen Kleider sind zur Verfügung zu stellen.
3. Nichtraucherschutz an Tankstellen.
Im Sinne der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer Schutzbestimmungen des § 13a.
Abs. 4 Tabakgesetz in der Gültigkeit bis 31.12.2015, vereinbaren die vertragsschließenden Parteien für Betriebe im Anwendungsbereich dieses Kollektivvertrages, die zur Ausübung des Gastgewerbes berechtigt sind (§ 111 Abs. 1 Ziff. 2, § 111 Abs. 1 Ziff. 1 oder Abs. 2 Ziff. 2 oder 4, § 111 Abs. 2 Ziff. 3 oder 5 GewO 1994) und in denen Tabakprodukte verkauft und konsumiert werden, bis zur Umsetzung des Tabakgesetz, BGBl. I Nr. 5/2015 folgende Regelungen.
Kündigt ein nicht dem BMSVG unterliegender Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis wegen der Belastung durch die Einwirkung des Passivrauchens, so hat er jedenfalls Anspruch auf Abfertigung im gesetzlichen Ausmaß.
e. Ansprüche bei Dienstverhinderung.
Zum Besuch von diagnostischen Maßnahmen und Untersuchungen im Zusammenhang mit Passivrauchen am Arbeitsplatz wird die notwendige Zeit gewährt. Gesundheitsfördernde Aktivitäten (wie zB Beratung, Seminare, Kurse) sind im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber festzulegen.
f. Beschäftigung von Jugendlichen.
Wenn ein Betrieb über getrennte Bereiche für Raucher und Nichtraucher verfügt, sind Jugendliche grundsätzlich im Nichtraucherbereich auszubilden bzw zu beschäftigen.
§ 13 Verfall von Ansprüchen.
Ansprüche der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers sowie der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers aus dem Dienstverhältnis sind bei sonstigem Verfall innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend zu machen.
Als Fälligkeitstag für von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber allfällig zu erhebende Schadenersatzansprüche gilt jener Tag, an dem die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber von dem erlittenen Schaden Kenntnis erhält.
Als Fälligkeitstag für Ansprüche die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer gilt der Auszahlungstag jener Lohn-/Gehaltsperiode, in welcher der Anspruch abzugelten ist. Wenn die ordnungsgemäße Lohn-/Gehaltsabrechnung aus Verschulden der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers verspätet übermittelt wird, gilt als Fälligkeitstag jener Tag, an welchem die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer die Abrechnung erhält.
Bei rechtzeitiger Geltendmachung bleibt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren gewahrt.
§ 14 Beendigung des Dienstverhältnisses.
1. Während des ersten Dienstmonates gilt das Dienstverhältnis beiderseits für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer auf Probe geschlossen und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden.
2. Kündigungsbestimmungen Angestellte:
Für Arbeitsverhältnisse, auf die das Angestelltengesetz anzuwenden ist, gelten die Kündigungsbestimmung des Angestelltengesetzes.
3. Kündigungsbestimmungen Arbeiter:
Nach Ablauf der Probezeit kann das Dienstverhältnis einer Arbeiterin/eines Arbeiters zum Ende jeder Kalenderwoche unter Einhaltung nachstehender Kündigungsfristen gelöst werden.
1 Monat beträgt die Kündigungsfrist 1 Woche,
1 Jahr beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen,
Jahren beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen.
4. Während der Kündigungsfrist bleiben die in diesem Kollektivvertrag geregelten Ansprüche der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers voll gewahrt und es darf weder eine Kürzung der Arbeitszeit noch eine Kürzung der Bezüge erfolgen.
5. Bei Kündigung durch die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber ist der Arbeitnehmerin/ dem Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist auf sein Verlangen in jeder Kündigungswoche mindestens ein Fünftel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit zum Aufsuchen eines neuen Arbeitsplatzes ohne Lohn-/Gehaltsausfall freizugeben.
B. Lohn-/Gehaltsordnung.
§ 15 Einstufungsgrundsätze.
1. Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind aufgrund ihrer Tätigkeit im Sinne des § 16 einzustufen.
2. Bei Umreihung in eine höhere Verwendungsgruppe ist dergestalt vorzugehen, dass die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer zumindest in derselben Verwendungsgruppenstufe (Dienstjahre) der höheren VG einzustufen ist.
3. Einstufung bei Mischtätigkeiten:
4. Fallweise Vertretung:
§ 16 Verwendungsgruppenschema.
1. Verwendungsgruppe 1: Arbeiterinnen/Arbeiter mit einfachen Tätigkeiten, z.B.:
a. Arbeiterinnen/Arbeiter, welche mit der Reinigung der Betriebsanlage, dem Leuchtmitteltausch, sowie der Reinigung und Aufbereitung von Fahrzeugen und/oder Kontrolle von Fluchtwegen auf Brandlasten betraut sind; ferner.
b. Wartung betraut sind, Reifenwechsel, Ölwechsel und andere Servicearbeiten, die innerhalb der Gewerbeordnung möglich sind, durchführen; ferner.
c. Tankwartin/Tankwart; ferner.
d. Arbeiterinnen/Arbeiter, die Lagerarbeiten und Warenbeschickung im Verkaufsraum; einfache Zubereitungsarbeiten im gastronomischen Bereich ohne Kundenkontakt; sowie einfache Tätigkeiten, die ähnliche Aufgaben umfassen, durchführen.
2. Verwendungsgruppe 2: Arbeiterinnen/Arbeiter mit gehobener, nichtkaufmännischer Tätigkeit, sowie Arbeiterinnen/Arbeiter mit abgeschlossener Berufsausbildung, sofern diese für die Tätigkeit maßgebend ist, z.B.:
e. Arbeiterinnen/Arbeiter, die mit der Übernahme und Kontrolle von Waren und deren korrekte Lagerung betraut sind; ferner.
f. Arbeiterinnen/Arbeiter mit Kassentätigkeit einschließlich der Durchführung der damit verbundenen unbedingt notwendigen Vor- und Abschlussarbeiten (einschließlich Soll / Ist Vergleich) ohne vollständige Abrechnung, sowie Arbeiterinnen/Arbeiter mit Entgegennahme von Kundinnen-/Kundenbestellungen, Ausfolgung der Waren und damit in Zusammenhang stehenden Auskunftstätigkeiten ohne weitere verkaufsfördernde Produkt- oder Anwendungsberatung (Ladnerin/Ladner). Als Auskunftstätigkeiten gelten auch die zur Verfügungsstellung von Informationen über Treibstoffe, Schmiermittel und KFZ – Bedarf sowie die sachgemäße Bedienung der Betriebsanlagen (Autowäsche) und damit verbundene (Promotions-) Angebote, sowie Informationen über Heißgetränke, Backshopwaren und Sandwiches; ferner.
g. Arbeiterinnen/Arbeiter, die durch Vorgesetze mit der Inbetriebnahme und dem Abschließen des Betriebes und den damit verbundenen Kontrollarbeiten beauftragt sind; ferner.
h. Arbeiterinnen/Arbeiter in Garagenunternehmungen, welche zusätzlich zu Reinigung, Leuchtmitteltausch, Kontrolle von Fluchtwegen auf Brandlasten auch Kassentätigkeit gemäß lit. b. durchführen, bzw. Geldentnahmen und Wechselgeldbefüllung von Kassenautomaten vornehmen und/oder für die sichere Verwahrung der Geldbeträge Sorge tragen; ferner.
i. Arbeiterinnen/Arbeiter, die für Tätigkeiten im gastronomischen Bereich an einer Tankstelle herangezogen werden, soweit nicht der Kollektivvertrag für Hotel- und Gastgewerbe kraft Gesetz zur Anwendung kommt; ferner.
j. Arbeiterinnen/Arbeiter, die an Kassen mit Bankomatfunktion automatisch vorgezählte Geldbeträge ohne weitere Prüfung aushändigen. Desgleichen vollautomatisches Aufladen von Wertkarten (z.B.: E-Loading, GO-Box).
3. Verwendungsgruppe 3: Angestellte mit vorwiegender kaufmännischer oder höherer nicht kaufmännischer Tätigkeit, z.B.:
k. Im administrativ/kaufmännischen Bereich: Angestellte, die mit Bestellwesen und Mengen, Disposition, Warenkontrolle und Reklamationen, Abrechnungskontrolle, Terminkoordination und Verrechnung, Vorbereitungsarbeiten für Lohnverrechnung und für Steuerberatung betraut sind; ferner.
l. Im Verkauf: Angestellte, die Verkaufstätigkeiten, insbesondere Beratung und/oder Betreuung von Kundinnen/Kunden, sowie verkaufsfördernde Beratungsgespräche durchführen bzw. dafür aufgenommen wurden; ferner.
m. Angestellte die mit der Kassenführung betraut sind, einschließlich der damit verbundenen unbedingt notwendigen Vor- und Abschlussarbeiten einschließlich vollständiger Abrechnung durchführen (über Soll / Ist Vergleich hinausgehende Tätigkeiten); ferner.
n. Angestellte, die mit den Tätigkeiten im Rahmen des Postpartnergeschäfts betraut sind.
4. Verwendungsgruppe 4: Angestellte mit vorwiegend gehobener kaufmännischer Tätigkeit bzw. Führungsaufgaben sowie Angestellte mit abgeschlossener kaufmännischer Berufsausbildung, die Tätigkeiten der VG 3 ausüben, sofern die Ausbildung für die berufliche Tätigkeit maßgeblich ist, z.B.:
o. Lohnverrechnerinnen/Lohnverrechner, Buchhalterinnen/Buchhalter mit Kontenführung; ferner.
p. Angestellte, die zusätzlich zum Warenverkauf auch den Wareneinkauf durchführen; ferner.
q. Angestellte, die zusätzlich zum Warenverkauf auch die administrativen Arbeiten erledigen; ferner.
r. Angestellte, die neben den administrativen Arbeiten zusätzlich mit der Führung der Kasse oder Verkaufstätigkeiten betraut sind; ferner.
s. Angestellte, die mit der Vertretung von Führungskräften insbesondere von Stationsleiterinnen/-leitern in Teilbereichen betraut sind.
5. Verwendungsgruppe 5: Angestellte mit Leitungsaufgaben.
t. Führungskräfte insbesondere Stationsleiterinnen/-leiter, die alle folgenden Tätigkeiten ausführen:
Zahlungsverkehr in barer und unbarer Form, Abrechnung der Tageslosung, Mitarbeiterinnen-/Mitarbeiterauswahl, Einstellung, Dienstplanerstellung, Preiskalkulation, EDV Systemkontrolle, Artikelverwaltung.
u. Betriebsleiterinnen/Betriebsleiter für Garagen mit mehreren Standorten.
6. Verwendungsgruppe 6: Angestellte mit stationsübergreifenden Führungsaufgaben, z.B.:
v. Regionsleiterinnen/Regionsleiter: Führungskräfte der VG 5 lit. a., die ihre Tätigkeit für mehr als einen Standort/Betrieb durchführen;
w. Regionsleiterinnen/Regionsleiter: Führungskräfte der VG 5 lit. b., denen mehr als eine/ein Betriebsleiterin/Betriebsleiter unterstellt ist.
§ 17 Anrechnung von Vordienstzeiten.
1. Als Vordienstzeiten für die Einstufung gelten alle Zeiten praktischer Tätigkeitsausübung, die in brancheneigenen oder branchenähnlichen Betrieben welche diesem Kollektivvertrag unterliegen, zurückgelegt wurden, wenn sie.
a. zumindest im Ausmaß von zwölf Monaten erbracht wurden und.
b. die Unterbrechung zwischen den einzelnen Dienstverhältnissen nicht mehr als drei Jahre beträgt.
c. Zeiten der ausschließlichen Kindererziehung gelten nicht als Unterbrechung im Sinne der lit. b.
2. Abgeschlossene Lehrberufe, sofern sie für die in Aussicht genommene Tätigkeit relevant sind (z.B. Einzelhandelskaufmann/frau, Bürokaufmann/frau, Großhandelskaufmann/frau, Systemgastronomiefachmann/frau, Restaurantfachmann/frau, Koch/Köchin, Kraftfahrzeugtechnik), werden mit einem Jahr als Vordienstzeit angerechnet.
3. Sind die Voraussetzungen gemäß Ziff. 1 gegeben, kommt es zu folgenden Anrechnungen:
d. für einschlägige Tätigkeiten in brancheneigenen Betrieben: max. 4 Jahre.
e. für einschlägige Tätigkeiten in branchenähnlichen Betrieben: max. 3 Jahre.
4. In Summe werden jedoch max. 5 Jahre angerechnet.
f. Der Begriff „brancheneigen“ bedeutet, dass für Tankstellen nur Tätigkeiten bei anderen Tankstellen, für Garagen nur Tätigkeiten bei anderen Garagen und bei Servicebetrieben nur Tätigkeiten bei anderen Servicebetrieben angerechnet werden.
g. Mit dem Begriff „branchenähnlich“ ist gemeint, dass es sich um die Mischung aus Teilbereichen des abschließenden Fachverbandes handelt, z.B. Tankstelle / Garage oder Garage / Servicebetriebe oder Servicebetriebe / Tankstelle.
Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber hat die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer spätestens am ersten Arbeitstag nachweislich aufzufordern ihm zur Anrechnung der Vordienstzeiten relevante Unterlagen (Sozialversicherungsauszug) vorzulegen.
Innerhalb einer Frist von 25 Kalendertagen ab der Aufforderung durch die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber hat die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer dieser Aufforderung nachzukommen.
Erfolgt die Vorlage der geforderten Unterlagen nicht fristgerecht und zu einem späteren Zeitpunkt, so entsteht der allfällige Anspruch auf ein höheres Entgelt ab jenem Monat, welcher dem Vorlagezeitpunkt folgt.
§ 18 Lohn- und Gehaltsschema.
1. Das angegebene Lohn- und Gehaltsschema für alle Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmer stellt monatliche Bruttolöhne/-gehälter in Euro dar, basierend auf einer Normalarbeitszeit im Ausmaß von 40 Stunden pro Woche. Der Teiler zur Berechnung der Normalstunde bzw. des Überstunden - Grundlohnes/-gehalts beträgt 1/173 (wöchentliche Normalarbeitszeit mal 4,33).
a. Für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer mit Eintritt ab dem 1.1.2016 gelten nachstehende Löhne und Gehälter:
b. Für Arbeiterinnen/Arbeiter mit Eintritt vor dem 1.1.2016 gelten bis zum 31.12.2018 nachstehende Löhne - ausgenommen allfälliger Umreihungen, die sich aufgrund der §§ 16 und 17 ergeben können. Ab 1.1.2019 gilt für alle Arbeiterinnen/Arbeiter ausschließlich die Lohn- und Gehaltstafel gemäß lit. a.
2. Der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer ist mit dem Lohn/Gehalt eine ordnungsgemäße Lohn-/Gehaltsabrechnung (insbesondere Aufstellung über Bruttoverdienst, Normal- und Überstunden, Grundlohn, Überstundenzuschläge, Zulagen, Leistungsprämien und die einzelnen Abzüge) auszuhändigen.
3. Es gilt der Grundsatz monatlicher Bezahlung, sie ist derart vorzunehmen, dass die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer am Monatsletzten (Wertstellung), über ihren/seinen Lohn/Gehalt für den laufenden Kalendermonat verfügen kann. Geleistete Überstunden sind bei der darauffolgenden Lohn-/Gehaltsauszahlung auszubezahlen.
19 Nachtzulage.
Alle Arbeiternehmerinnen/Arbeiternehmer, mit Ausnahme derjenigen die unter die Bestimmungen des § 7 fallen, erhalten für Arbeitsleistungen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr eine Nachtzulage in der Höhe von 0,1 Prozent des Bruttolohnsatzes der Verwendungsgruppe 1, erstes bis drittes Berufsjahr, pro Stunde.
§ 20 Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration.
1. Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer erhalten spätestens mit der Juniauszahlung einen Urlaubszuschuss und mit der Novemberauszahlung jeden Jahres eine Weihnachtsremuneration. Für die Berechnung von Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration ist der durchschnittliche Arbeitsverdienst der jeweiligen letzten voll gearbeiteten 13 Wochen zugrunde zu legen. Dabei werden wöchentlich die Summe aus den Lohn- und Gehaltsbeträgen für die Normal- und Überstunden einschließlich Überstundenzuschlägen und Leistungsprämien herangezogen. In jedem Fall erhalten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer einen Monatslohn/-gehalt samt Zulagen, die nach diesem Kollektivvertrag gebühren.
Wurden Zulagen in unterschiedlicher Höhe bezahlt, ist die Berechnungsgrundlage der Durchschnitt der in den letzten drei Monaten bezahlten Zulagen.
2. Bei Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer mit unterschiedlichem Ausmaß der Arbeitszeit bzw. des Entgeltes berechnen sich die jeweiligen Sonderzahlungen aus dem Durchschnittsentgelt der letzten drei Monate vor dem Monat der Fälligkeit der Sonderzahlung.
3. Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die am 1. Juli oder 1. Dezember noch nicht ein Jahr im Betrieb beschäftigt sind, erhalten den aliquoten Teil des Urlaubszuschusses und der Weihnachtsremuneration, berechnet vom Eintritt bis zum jeweiligen Stichtag.
4. Bei Ausscheiden der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers gebührt der aliquote Teil des Urlaubszuschusses und der Weihnachtsremuneration, berechnet vom Eintritt bis zum Austritt (wenn zwischen Eintritt und Austritt noch kein Urlaubszuschuss bzw. keine Weihnachtsremuneration fällig war) bzw. vom letzten Fälligkeitstag bis zum Austritt.
5. Der Anspruch auf den aliquoten Teil entfällt, wenn das Arbeitsverhältnis durch unberechtigten vorzeitigen Austritt der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers oder durch verschuldete Entlassung endet.
§ 21 Jubiläumsgeld.
Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer erhalten nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von vollen 20 Dienstjahren ein Jubiläumsgeld in der Höhe von einem Monatslohn/-gehalt, die nach § 20 Ziff. 1 zu berechnen sind. Die Auszahlung erfolgt mit der nächsten der Vollendung des 20. Dienstjahres folgenden Lohn-/ Gehaltsauszahlung.
§ 22 Überleitungsbestimmungen.
Für Dienstverhältnisse die bereits vor dem 1.1.2016 begonnen haben, finden die Regelungen nach § 17 (Anrechnung von Vordienstzeiten) für die Überführung in den neuen Kollektivvertrages bzw. dessen Lohn-/Gehaltstabellen für die Ersteinstufung im neuen Schema keine Anwendung.
Die Einführung des Beschäftigungsgruppenschemas ab 1.1.2016 stellt keine wie immer geartete Festlegung einer Angestellteneigenschaft vor In-Kraft-treten dieses Kollektivvertrages dar. Zur Klärung der Angestellteneigenschaft von Arbeitsverhältnissen vor dem 1.1.2016 ist ausschließlich das Angestelltengesetz und die dazugehörige Judikatur maßgeblich.
Nachstehende Anhänge bilden einen integrierten Bestandteil des Kollektivvertrages für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Garagen-, Tankstellen- und Servicestationsunternehmungen Österreichs in der jeweils gültigen Fassung.
Wien am, 3. September 2015.
Bundessparte Transport und Verkehr.
Fachverband der Garagen-, Tankstellen- und.
Komm.Rat Werner Sackl Mag. Sandra Huber, MA.
FV Obmann FV Geschäftsführerin.
Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier.
Wolfgang Katzian Helga Fichtinger.
Vorsitzender stv. Geschäftsbereichsleiterin.
Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier.
Bernd Kulterer Manfred Wolf.
Wirtschaftsbereichssekretär Stv. Geschäftsbereichsleiter.
Gottfried Winkler Bernd Brandstetter.
Anhang 1: Regelungen zur Feststellung der Tankstellenkategorie.
1. Als Verkehrsfläche im Sinne dieses Kollektivvertrages gelten jene bebauten und frei zugänglichen Anteile der Grundfläche einer Tankstellenanlage, die dem allgemeinen Zugang, dem Verkehr oder dem Verlassen für Kunden und gewidmet sind.
2. Der, dem Warenverkauf (insbesondere nach den Bestimmungen des §157,
Abs. 2, vorletzter Satz, GewO) gewidmeten Verkehrsfläche (80 m² ist Verkaufsfläche) sind im Sinne des gegenständlichen Kollektivvertrages insbesondere folgende Betriebseinrichtungen bzw. Verkehrsflächen zuzurechnen:
a. Betriebseinrichtungen und Betriebsmittel zur Präsentation und dem Feilbieten im Rahmen des Kleinverkaufes von Waren (z. B Selbstbedienungsregale, Tiefkühltruhen, Wand(-kühl)-vitrinen, Präsentationskörbe, sonstige Vorrichtungen) die zur freien Entnahme bestimmt sind.
b. Betriebseinrichtungen zur Beratung und Bedienung von Kunden und zur Durchführung des Warenverkaufes im Rahmen des Handelsgewerbes.
c. Den frei stehenden Betriebsreinrichtungen ist jeweils eine umlaufende, freie Verkehrsfläche von 50 cm hinzuzurechnen, bei Betriebseinrichtungen die in Verbindung mit einer Gebäudewand aufgestellt werden, sind die 50 cm jeder Kantenlänge hinzuzurechnen, die von der Wand absteht; bei bündig eingebauten Betriebseinrichtungen sind 50 cm auf jener Seite zuzurechnen, welche für die Kunden zugänglich ist.
d. dem Verkaufsbetrieb dienende Flächen zum direkten Betreten und Verlassen des Verkaufsbereiches, sowie Präsentationsflächen, jedenfalls aber jeweils 5 m² für das Betreten und das Verlassen. Sollten die beiden Flächen so nah beieinander liegen, dass innerhalb der 5 m² eine Überschneidung erfolgt, so ist diese nur einmal zu bewerten.
3. Nicht zur Verkaufsfläche zählen:
e. Betriebseinrichtungen, die ausschließlich zur Verrechnung der Waren und/oder der Entgegennahme barer oder unbarer Zahlungen dienen (Kassenzone) im Ausmaß von 3 m² pro Einrichtung, ausschließlich vorgelagerter Vorrichtungen zum Kleinverkauf von Waren.
f. Gastronomische Betriebseinrichtungen und Zubereitungsplätze, welche ausschließlich zur Herstellung und Verabreichung von Speisen und Getränke dienen, ebenso wie abgetrennte Verabreichungsplätze.
g. Betriebseinrichtungen und Betriebsmittel, welche zur ordnungsgemäßen Ausübung des Gastgewerbes notwendig sind.
h. Automatische Betriebseinrichtungen zur Ausschank von Heißgetränken in Bedienung und Selbstbedienung.
i. Betriebseinrichtungen für den Tabakvertrieb gem. Erlass des BM Finanz.
GZ. 9000/7-III/11/98 v. 27.7.1998, sofern damit kein darüber hinausgehender Warenverkauf verbunden ist, sowie Tabakpapier und Filter.
j. Betriebseinrichtungen, die der Annahme und/oder Durchführung von Wetten und/oder dem Glücksspiel dienen.
k. Betriebseinrichtungen, die zur Aufgabe und Übernahme von Paketen und/oder Briefen dienen.
l. Betriebseinrichtungen zur Geldausgabe bzw. Einzahlung, sowie zur Kontoinformation, einschließlich Vorrichtungen zur Ausgabe schriftlicher Kundeninformationen (z.B. SB-Foyer).
m. Betriebseinrichtungen von Mautstraßenbetreibern zur Einhebung der Mautgebühren.
4. Die Zuschlagspflicht für Tankstellen der Kategorie II (§ 7) ist nicht anzuwenden, wenn die Verkaufsfläche während der angeführten Zeiten auf höchstens 80 m² gemäß diesem Anhang verringert wird. Dabei ist durch geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen oder Vorrichtungen sicherzustellen, dass ein Zugriff auf jene Waren, welche in der 80 m² übersteigenden Verkaufsfläche feilgeboten werden, nicht möglich ist.
5. Zur Überprüfung der in diesem Anhang geltenden Bestimmungen sind die Kollektivvertragsparteien ermächtigt, nach Voranmeldung, Überprüfungen vorzunehmen bzw. zu veranlassen. In Streitfällen kann die Schlichtungsstelle (Anhang 2) einen unabhängigen Sachverständigen mit der Überprüfung betrauen. Die Frage der Kostenaufteilung ist im Zuge der Schlichtung ebenso im Vorhinein zu vereinbaren.
Anhang 2: Schlichtung von Gesamtstreitigkeiten.
1. Mit der Beilegung von Gesamtstreitigkeiten, die sich aus der Auslegung dieses Kollektivvertrages ergeben, hat sich vor Anrufung des Arbeits- und Sozialgerichts ein paritätisch, aus Vertretern der vertragsschließenden Organisation zusammengesetzter Ausschuss zu befassen. Diese Schlichtungsstelle ist aus zwei Vertretern des Fachverbandes der Garagen-, Tankstellen- und Servicestationsunternehmungen in der Wirtschaftskammer Österreich und aus einem Vertreter der Gewerkschaft vida und aus einem Vertreter der Gewerkschaft GPA-djp zusammengesetzt. Darüber hinaus kann von jeder Seite eine weitere fachkundige Person mit beratender Stimme beigezogen werden.
2. Das Anrufen der Schlichtungsstelle obliegt ausschließlich den vertragsschließenden Parteien.
3. Den Vorsitz bei diesen Verhandlungen übernimmt alternierend ein Mitglied der vertragsschließenden Organisationen; er wird erstmalig durch das Los bestimmt. Der Vorsitzende behält sein Stimmrecht.
Kann eine Einigung nicht erzielt werden, so ist das Arbeits- und Sozialgericht anzurufen.
Entscheidungen der Schlichtungsstelle können nur einstimmig getroffen werden, wobei jedem der vier Vertreter eine Stimme zukommt.
Das Einbringen einer Klage ist erst zulässig, sobald die Entscheidung der Schlichtungskommission vorliegt oder mehr als acht Wochen nach Anrufung der Schlichtungskommission (Postaufgabedatum) verstrichen sind.
Die Anrufung der Schlichtungsstelle hemmt die Verjährung oder den Verfall der jeweiligen kollektivvertraglichen Ansprüche.
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Wichtiger Hinweis: Wie in den USA müssen auch Kanada-Urlauber eine elektronische Einreisegenehmigung einholen. Das System heißt „Electronic Travel Authorization“ (eTA) und wird von allen Flugreisenden erhoben, die nicht visapflichtig sind. Die neue Regelung tritt ab 24. September 2016 starten und CA$ 7 pro Person kosten.
Hier beantragen Sie die Einreisegenehmigung für Kanada:
Für Aufenthalte, die länger als sechs Monate dauern, muss eine Aufenthaltsgenehmigung bei der Einwanderungs- und Visabehörde der Kanadischen Botschaft beantragt werden.
Allein- oder mit einem Elternteil reisende Personen unter 18 Jahren benötigen ein beglaubigtes Schreiben eines oder beider Elternteile oder der gesetzlichen Vertreter, in dem bestätigt wird, dass sie nach Kanada reisen dürfen und wo sie sich in Kanada aufhalten werden (Adresse).
Sowohl bei Einreise in die USA als auch nach Kanada müssen Sie über ausreichend Geldmittel für den Aufenthalt im Land verfügen und im Besitz eines Rückflugtickets sein.
Aktuelle Informationen zu Kanada und zur Einreise finden Sie auch auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Alle Angaben ohne Gewähr!
Allgemeine Informationen USA und Kanada.
Vor dem Abflug.
Aufgrund der strengen Sicherheitskontrollen auf den europäischen Flughäfen, vor allem bei Flügen mit amerikanischen Fluglinien, empfehlen wir Ihnen, die Anreise so zu planen, dass Sie mindestens 3 Stunden vor dem Abflug am Abfertigungsschalter sind. Aktuelle Handgepäckinformationen und das benötigte Einreiseformular erhalten Sie mit Ihren Reiseunterlagen von Karawane Reisen.
Reisepass und Visum.
siehe oben bei Einreisebestimmungen.
Bei Reisen in die USA und nach Kanada werden neben der deutschen Sicherheitsgebühr und den Flughafengebühren weitere obligatorische Steuern und Gebühren und Abgaben fällig: die amerikanische Ein- und Ausreisesteuer, die amerikanische Zollgebühr, die amerikanische Flughafensteuer, die bei Abflug nach Europa von den meisten amerikanischen Flughäfen erhoben wird sowie die aktuell gültigen Treibstoffzuschläge der Fluggesellschaften. Diese Steuern, Abgaben und Gebühren sind im Flugpreis bereits eingeschlossen.
Bei Fluganreise weisen wir Sie darauf hin, dass die Freigepäckgrenze bei zwei Gepäckstücken mit je 23 kg pro Person liegt. Der Umfang eines Gepäckstücks soll 158 cm (Länge + Breite + Höhe) nicht überschreiten, wobei für Gäste in der Economy Class beide Gepäckstücke nicht größer als 273 cm sein sollten. Schwere Foto- und Handtaschen können mitgewogen werden, auch wenn diese als Handgepäck mit in die Kabine genommen werden. Gebühren für Übergepäck sind hoch und müssen ggf. am Flughafen bar bezahlt werden. Bitte achten Sie darauf, dass Sie im Handgepäck keine spitzen Gegenstände wie Taschenmesser, Scheren, Rasierklingen oder Nagelfeilen mit sich führen. Diese Dinge sollten Sie mit Ihrem Gepäck aufgeben.
Bitte beachten Sie die neuen, gültigen Handgepäckbestimmungen der EU, welche wir Ihren Reiseunterlagen beilegen. Die Einfuhr von Obst, frischen Lebensmitteln, Pflanzen, Samen und Gemüse in die USA und nach Kanada ist nicht erlaubt.
Flüssigkeiten müssen in einen wiederverschließbaren Klarsichtbeutel (z.B. Melitta Gefrierbeutel mit Reißverschluss). Die Mengen dürfen je Flüssigkeit 100ml nicht überschreiten.
Für die Ausstellung Ihres Flugscheines benötigen wir den in Ihrem Reisepass im maschinenlesbaren Teil angegebenen vollständigen Namen (unterhalb der eigenen Unterschrift). Keine Spitznamen, Kosenamen, Rufnamen (z.B. Uschi statt Ursula o.ä.). Doppelnamen (z.B. Maier-Schulze) müssen uns ebenfalls korrekt angegeben werden!
Im Flugticket muss der Name so stehen, wie er auch im Reisepass steht. Andernfalls kann die Beförderung verweigert werden. Ist das Ticket aufgrund fehlerhafter Angaben falsch ausgestellt, ist eine Neu-Ausstellung unter Umständen nicht möglich bzw. nur bei Neubuchung der Flüge möglich. Hierbei können erheblichen Mehrkosten zu Lasten des Kunden entstehen!
Hotels und Unterkünfte.
Eine allgemein gültige staatliche Klassifizierung nach Sternen gibt es in Nordamerika nicht. Die angegebene Klassifizierung wurde vom Reiseveranstalter nach eigenen Erfahrungen vorgenommen. Die Zimmer in Motels und Hotels sind meist komfortabel ausgestattet.
Achtung: Aufgrund der aktuellen Wirtschaftskrise in den USA werden Hotels und Motels nur sehr sparsam renoviert oder teilweise gar nicht. So lässt der üblicherweise gewohnte Standard mancherorts zu wünschen übrig. Dies betrifft die Zimmerausstattung ("old fashioned", manchmal "abgewohnt") und die Sauberkeit. Reinigungskräfte werden oftmals zu Niedriglöhnen beschäftigt und sind daher entsprechen unmotiviert. Wir als Reiseveranstalter können auf diese Problematik hinweisen, doch ändern können wir nicht viel. Häufig fehlen "bessere" Alternativen und Sie als Kunde müssen mit dem vorlieb nehmen, was vor Ort geboten wird. Bitte lassen Sie daher Toleranz und Gelassenheit walten - es geht nicht anders!
Übernachtungen in Nationalparks.
Die Lodges in den Nationalparks sind überwiegend erheblich einfacher und zweckmäßig eingerichtet. Minibar, Fön und Fernseher sind nicht selbstverständlich Bestandteil der Zimmereinrichtung. Außerdem können die Zimmer sehr klein sein. Bitte bedenken Sie bei Reisen zu den amerikanischen Nationalparks, dass bei dem großen Besucheransturm aus aller Welt und aus den USA nicht immer genügend Unterkünfte (Hotels, Motels und Lodges) bei und in den Nationalparks zur Verfügung stehen. Kein Reiseveranstalter kann garantieren, dass die Unterbringung direkt am Eingang oder im Nationalpark selbst erfolgt. Außerdem kann nicht garantiert werden, dass sich ein Restaurant/Cafeteria im Hause selbst befindet oder ein Restaurant in Gehdistanz zur Verfügung steht. Die Restaurants in Nationalparks sind in aller Regel ebenfalls sehr rustikal.
Die Stromspannung beträgt in den USA und Kanada 110 Volt Wechselstrom. Für europäische Geräte benötigen Sie einen Adapter, der im Fachhandel erhältlich ist.
Essen und Trinken.
Es muss nicht immer Hamburger sein. Gewiss, wer gutes Vollkornbrot sucht, wird meist enttäuscht sein. Aber vor allem in den großen Städten gibt es eine reiche Auswahl an Lokalen, die alle Variationen europäischer bis asiatischer Küche bieten. In den USA und in Kanada wird das reichhaltige amerikanische Frühstück sehr geschätzt. Beliebt sind auch herzhafte Fleischgerichte, v.a. Steaks. Gute amerikanische Weine gibt es in großer Auswahl.
Und wenn Sie ein Restaurant besuchen: "Wait to be seated" - es ist üblich, dass Sie zu Ihrem Platz geführt werden. Auf unseren Nordamerika-Reisen ist gewöhnlich, wie überwiegend bei allen europäischen Veranstaltern üblich, keine Verpflegung eingeschlossen. In und bei den Hotels befinden sich fast immer Coffee Shops und Restaurants (Ausnahme Nationalparks, s.o.), die kleinere und größere Mahlzeiten für jeden Geschmack und Geldbeutel anbieten. Für zwanglose Picknicks können Sie in erstklassigen Supermärkten, wahre „Kathedralen des Konsums“, preisgünstig einkaufen.
In den USA und Kanada verdienen Dienstleister sehr wenig und sind daher auf Trinkgelder angewiesen. Als Anhaltspunkt seien genannt: Kellner und Taxifahrer 10 bis 15% des Rechnungsbetrages, Busfahrer pro Tag/Person ca. US$ 1,-, Zimmermädchen im Hotel pro Tag/Person ca. US$ 1,-, Gepäckträger pro Gepäckstück US$ 1,-.
Fotografieren und Filmen.
Amerika ist ein Paradies für Fotografen und Filmer. Einschränkungen gibt es kaum. Jedoch ist zu beachten, dass in einigen Indianerreservaten strikte Verbote gelten oder Gebühren erhoben werden. Respekt und Einfühlungsvermögen werden vom Besucher erwartet. Dieser kann seinerseits aber auch sicher sein, bei richtigem Verhalten stets mit einem offenem Lächeln empfangen zu werden. Dies gilt auch für verschiedene Museen.
Wer in USA oder in Kanada einen Arzt oder Krankenhaus aufsucht, muss mit hohen Kosten rechnen. Ratsam ist der Abschluss einer Reisekrankenversicherung, für die Sie von uns ein Antragsformular erhalten. Die Arztkosten müssen vor Ort bezahlt werden (auch mit Kreditkarte möglich), können aber anschließend bei der Versicherung zur Erstattung eingereicht werden. Die ärztliche Versorgung ist gut und die Apotheken führen alle wichtigen Arzneimittel. Ihre persönlichen Medikamente nehmen Sie bitte selbst mit.
Sicherheit/Versicherungen.
Reisen in Nordamerika ist durchaus sicher. Was für europäische Großstädte gilt, ist auch in den USA und in Kanada zu beachten. Vermeiden Sie bei Dunkelheit abgelegene Gegenden oder Parks. Beachten Sie, wie in anderen touris-tischen Ländern auch, einige Vorsichtsmaßnahmen. Wertsachen und Reisedokumente gehören in den Hotelsafe. Wertvollen Schmuck lassen Sie bitte zu Hause. Wir empfehlen den Abschluss einer umfassenden Reiseversicherung (Reisegepäck-, Unfall- und Auslandskrankenversicherung). Entsprechende Antragsformulare erhalten Sie mit den Reiseunterlagen.
Devisen, Reiseschecks, Kreditkarten.
Die Währungseinheit ist in den USA der US-Dollar und in Kanada der kanadische Dollar. Rechnungen bezahlt man überwiegend per Kreditkarte, Dollar-Reiseschecks werden überall wie Bargeld akzeptiert. USA: Bei der Einreise müssen Bargeld und Schecks über US$ 10.000 deklariert werden.
In den USA und in Kanada wird, wie bei uns, eine Mehrwertsteuer (Sales Tax, bzw. Goods and Service Tax) erhoben. Diese Steuer ist in aller Regel nicht in den Preisen der Waren, Souvenirs, Restaurants und Dienstleistungen enthalten. Die Mehrwertsteuer ist in den verschiedenen Staaten unterschiedlich hoch, teilweise wird außerdem für bestimmte Leistungen und Waren in einzelnen Staaten eine "Government Tax" erhoben. Ihre Einkaufsrechnung erhöht sich also immer um diese Steuern.
Von Deutschland aus wählen Sie 001 + dreistellige Vorwahl + Teilnehmernummer, von den USA aus 01149 + Orts-vorwahl ohne Null + Teilnehmernummer. An öffentlichen Fernsprechern können Sie fast nur noch bargeldlos mit Telefon- oder Kreditkarte telefonieren. Telefonkarten gelten u.U. nur regional oder in bestimmten Ketten. Um mobil zu telefonieren benötigen Sie ein (Triple Band) Handy mit 1900 MHz. Es gibt keinen flächendeckenden Netzzugang. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Service-Anbieter.
In Alaska, Kanada und dem Nordwesten der USA (z.B. Yellowstone) kann es in den Sommermonaten an die 30 Grad Celsius warm werden, bei Regen und nahe der Gletscher dagegen auch empfindlich kalt. Im Südwesten, im mittleren Westen, im Nordosten und Südosten der USA können im Sommer die Temperaturen schon einmal über 30 Grad Celsius ansteigen. Nationalparks, die höher als 1500 Meter liegen versprechen angenehme Temperaturen (Grand Canyon, Mesa Verde, Coloradoplateau). Regen ist überall zu jeder Zeit möglich, anhaltender Regen ist jedoch eher in den Küstenregionen als im wetterstabileren Inland zu erwarten. Die Jahreszeiten sind im Norden ausgeprägter als im Süden des Landes oder auf Hawaii.
Ganzjährig Saison haben die kalifornische Küstenregion, Hawaii und Florida (im Juli/August heiß). Die "idealen" Reisemonate für die USA und Kanada sind Mai, Juni, September und Oktober, für die Nationalparks die Sommermonate. Die Temperatur wird in den USA in Fahrenheit angegeben: Umrechnung in Grad Celsius: Fahrenheit minus 32 mal 5/9. Einige Umrechnungsbeispiele: 10 Grad Celsius = 50 Grad Fahrenheit, 20 Grad Celsius = 68 Grad Fahren-heit, 30 Grad Celsius = 86 Grad Fahrenheit.
In Kanada kann es in den Sommermonaten an die 30 Grad Celsius warm werden, bei Regen und nahe der Gletscher dagegen auch empfindlich kalt. Regen ist überall zu jeder Zeit möglich, anhaltender Regen ist jedoch eher in den Küstenregionen als im wetterstabileren Inland zu erwarten. Die "idealen" Reisemonate für Kanada sind Mai, Juni, September und Oktober, für den Westen Kanadas die Sommermonate.
Tagsüber genügt bequeme sportliche Kleidung. Feste bequeme Schuhe sind bei Besuchen von Nationalparks und Wanderungen erforderlich. In internationalen Hotels und in guten Restaurants ist für Herren ein Jackett empfehlenswert - die Amerikaner und Kanadier sind in Kleidungsfragen konservativer eingestellt. Für kühlere Tage und Abende sollten Sie auch wärmere Kleidung und einen Pullover dabei haben, ebenfalls einen Regenschutz. Natürlich auch Sonnenbrille, Sonnenhut, Badezeug, Sonnenschutzcreme.
In Nordamerika gibt es sechs Zeitzonen. Der Zeitunterschied zu Deutschland beträgt zur Ostküste -6 Stunden, zur Westküste -9 Stunden, in Alaska -10 Stunden und in Hawaii -12 Stunden. Vom ersten Sonntag im April bis zum letz-ten Sonntag im Oktober gilt Sommerzeit, außer in Hawaii, Indiana und Arizona.
Durchweg ist mit ausgezeichneten Straßen zu rechnen. In einzelnen Nationalparks allerdings gibt es auch Schotter- und Sandpisten. Tankstellen gibt es fast flächendeckend, viele davon sind rund um die Uhr geöffnet. Sorten: Diesel (gasoil), Bleifrei (regular unleaded), Super bleifrei (premium unleaded).
Verkehrsregeln.
Für bereits in Deutschland gebuchte Mietwagen reicht ein gültiger, nationaler Führerschein . Abholstationen in kleinen Orten akzeptieren u.U. den alten grauen Führerschein nicht. Der DDR-Schein wird nicht anerkannt.
Es empfiehlt sich zusätzlich den Internationalen Führerschein mitzuführen, der bei Verkehrskontrollen hilfreich sein kann. Dieser wird im übrigen nur erstellt, wenn zuvor ein neuer EU-Kartenführerschein beantragt und ausgestellt wird. Mit Wartezeit ist dabei zu rechnen!
Die Promillegrenze liegt streng genommen bei 0,0. Prinzipiell ist es verboten, unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug zu führen, wenn dadurch das Fahrverhalten beeinträchtigt wird. Angebrochene Alkoholika dürfen nur im Kofferraum transportiert werden, in Wohnmobilen außerhalb der Reichweite des Fahrers.
In den USA liegt die Höchstgeschwindigkeit innerorts bei 25-30mph (40-48km/h), außerorts bei 55-65mph (88-104km/h) und auf einigen Interstates bei 75mph (120km/h).
In Kanada beträgt die Höchstgeschwindigkeit 110 km/h. Sie wird fast immer durch Verkehrszeichen angezeigt und kann, oft in Ortschaften, auf 30 km/h begrenzt sein.
1 Zentimeter = 0,3937 inch 1 inch = 2,54 cm.
1 Meter = 3,28 feet 1 foot = 30,48 cm.
1 Kilometer = 0,621 miles 1 mile = 1,609 Kilometer.
1 gallon = 3,785 Liter.
1. Januar: New Years Day / Dritter Montag im Januar: Martin Luther King Day.
Dritter Montag im Februar: Presidents’ Day.
Letzter Montag im Mai: Memorial Day.
4. Juli: Independence Day.
Erster Montag im September: Labor Day.
Zweiter Montag im Oktober: Columbus Day.
Zweiter Montag im November: Veterans’ Day / Vierter Donnerstag im November: Thanksgiving.
25. Dezember: Weihnachten.
1. Januar: New Years Day / März bzw. April: Karfreitag, Ostermontag / Montag vor dem 25. Mai: Victoria Day / 1. Juli: Canada Day / 1. Montag im September: Labor Day / 2. Montag im Oktober: Thanksgiving / 11. November: Remem-brance Day / 25. + 26. Dezember: Weihnachten. Zusätzlich haben die einzelnen Provinzen noch eigene Feiertage.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Tel. 07141-2848- 19 und -27.
Wichtig! Wie in den USA müssen auch Kanada-Urlauber vor ihrer Abreise eine elektronische Einreisegenehmigung einholen. Die „Electronic Travel Authorization“ (eTA) wird von allen Flugreisenden erhoben, die nicht visapflichtig sind.
Öffnungszeiten Sylt - Sonn- + Feiertagen - Weihnachten, Ostern, Pfingsten.
An 35 Sonntagen im Jahr dürfen die Geschäfte auf Sylt sonntags öffnen.
Öffnungszeiten Sylt gemaäß § 2 BäderVO.
An normalen Werktagen ganzjährig von 0.00 bis 24.00 Uhr.
Vom 01. November bis 16. Dezember 2017 und ab 09. Januar bis 14. März 2018 sind an Sonn- und Feiertagen die Geschäfte geschlossen. Ausnahmen sind Geschäfte die hautsächlich Blumen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren verkaufen, sowie natürlich Restaurants und Tankstellen.
Vom 17. Dezember 2017 bis zum 8. Januar 2018 und vom 15. März 2018 – 31.Oktober 2018 darf an Sonn- und Feiertage von 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr gemäß öffentlicher Bekanntmachung vom 16.12.2013 geöffnet werden.
2.Weihnachtstag = 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
31.12. Silvester an einem Werktag = Keine besonderen Einschränkungen.
31.12. Silvester an einem Sonntag = 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
1. Januar Neujahr = 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Ostersonntag = 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr.
Ostermontag = 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Nur dann erlaubt, wenn der Ladeninhaber unter Freistellung aller Mitarbeiter selber den Verkauf durchführt.
Himmelfahrt = 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Pfingstsonntag = 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Pfingstmontag = 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Tag der Deutschen Einheit 03.Oktober = 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Zusätzliche verkaufsoffene Sonntage zu besonderen Anlässen sind:
Verkaufsstellen deren Angebot hauptsächlich aus.
- Blumen und Pflanzen.
- Zeitungen und Zeitschriften.
- Back- und Konditorwaren.
besteht, dürfen nach § 4 Ladenöffnungszeitengesetz an Sonn- und Feiertagen, allerdings nicht am Karfreitag, für fünf Stunden geöffnet sein.
Die sogenannte Bäderregelung wurde Anfang 2013 auf Druck der Kirchen in Schleswig-Holstein geändert. Mit dem Ergebnis, dass die Geschäfte an Sonn- und Feiertagen auf Sylt nicht mehr so lange geöffnet sein dürfen, und es soll auch keine Ausnahmen mehr von dieser Regelung geben. Hier Öffnungszeiten der Geschäft auf Sylt außerhalb von Werktagen.
Ladenöffnungszeiten für Verkaufsstellen nach der Landesverordnung über den Verkauf von Waren an Sonn- und Feiertagen in Kur-, Erholungs- und Tourismusorten (Bäderverordnung – BäderVO) vom 21.Mai 2013 für den Bereich der Gemeinde Sylt und den Bereich des Amtes Landschaft Sylt. In Ergänzung zur bestehenden Bäderregelung, hier die die aktuellsten Regelungen in der Übersicht.
Urlaub in Costa Rica - Fakten, Sehenswürdigkeiten und Reisetipps.
Finden Sie die pure Natur, Vulkane, Sonne und Strand in der Schweiz Mittelamerikas.
Viele der Fakten, Infos, Reisetipps und Bilder für den Urlaub in Costa Rica wurden uns freundlicherweise von der befreundeten Agentur Costa Rica live bereitgestellt.
Wir bitten daher um freundliche Beachtung von deren website costa-rica-live.de.
Costa Rica Fakten und Schnellüberblick für den Urlaub.
Geografie und Landschaft.
Costa Rica und die Nachbarländer Panama und Nicaragua eine natürliche Brücke zwischen den Kontinenten Süd- und Nordamerika. Costa Rica ist recht gebirgig, besitzt aber einen Zugang zu beiden Küsten am Pazifik als auch zur Karibik. Der höchste Berg der vulkanischen Kette von Gebirgen ist der 3820m hohe Chirripó Grande.
Einige der Sehenswürdigketien für einen Urlaub in Costa Ricas sind die abwechslungsreiche Flora und Fauna als auch die noch aktiven Vulkanberge.
Klima, Wetter und Reisezeit.
Das Klima von Costa Rica wird durch beträchtliche Höhenunterschiede geprägt. Das sich von Nordwest nach Südost ziehende Gebirge bildet eine natürliche Wetterscheide auf Costa Rica.
Costa Rica ist vor allem ein Urlaubsand für Naturfreunde die gerne wandern und Natur beobachten. Durch die Lage an beiden Küsten ist natürlich auch Urlaub am Strand möglich.
Costa Rica hat eine Fläche von ca. 51.000 qkm, ca. 3,5 Mio. Einwohner, von denen etwa 300.000 in der Hauptstadt San José wohnen.
EU-Bürger und Schweizer Bürger benötigen für die Einreise nach Costa Rica bis 90 Tage Aufenthalt kein Visum. Der bedeutendste internationale Flughafen ist San José. Das Busnetz ist gut ausgebaut.
Gesundheit und Impfungen.
Für Costa Rica sind keine Impfungen vorgeschrieben. Trotzdem sollte man Infos beim Tropeninstitut einholen. Das Gesundheitswesen in Costa Rica ist sehr gut und kann durchaus mit westlichen Standards mithalten.
Die offizielle Währung von Costa Rica ist der Colon (Colones). Verglichen mit anderen Reisezielen in Lateinamerika ist Costa Rica vergleichsweise teuer.
Costa Rica ist Republik und Präsidialregierung, das Land besitzt die älteste Demokratie Lateinamerikas.
Spanisch ist Amtssprache in Costa Rica, es wird auch etwas Englisch gesprochen. Die Vorwahl für Costa Rica ist die +506.
Von den ca. 3,5 Mio. Einwohner Costa Ricas, sind ca. 92% europäischer Abstammung, 5% Asiaten, der Rest Indianer und Schwarze.
Auch in Costa Rica steigt die Kriminalitätsrate. Gelegenheitsdiebstähle sind in grösseren Orten und Touristenzentren nicht unbekannt. Ausserdem gibt es giftige Tiere wie Skorpione oder Schlangen. Ein Urlaub in Costa Rica ist jedoch nicht als gefährlich einzustufen.
Es gibt in Costa Rica einige grosse All-Inclusive-Anlagen, die meisten Übernachtungsmöglichkeiten sind eher auf Individualtouristen zugeschnitten. Grundnahrungsmittel sind vor allem Bohnen und Reis.
Auf die Vegetation haben die Klimadifferenzen in Costa Rica grossen Einfluss. Die abwechslungsreichen Klima- und Höhen-Zonen in Costa Rica bieten der umfangreichen Flora und Fauna eine geeignete Heimat.
Bemerkenswertes Costa Rica.
Die Zeitverschiebung auf Costa Rica beträgt -7 Stunden zur MEZ.
1948 schaffte Costa Rica das Militär ab, ist seitdem neutral und verwendet diese Gelder für soziale und ökologische Zwecke.
Landkarte und Geografie Costa Rica.
In unserer Reise-Datenbank befinden sich aktuell weltweit 220 Sehenswürdigkeiten mit genauen GPS-Koordinaten.
Costa Rica verbindet mit seinen Nachbarn den Subkontinent im Norden mit Südamerika. Obwohl Costa Rica flächenmäßig sogar etwas kleiner als das Urlaubsland Kroatien ist, gehört die Natur in Costa Rica zu der artenreichsten der Welt. Das Gebiet beherbergt wie das Mayaland Guatemala circa 5 % aller weltweit bekannten Pflanzen- und Tierarten.
Costa Rica kann mit ca. 200 Kilometer Karibik- und ca. 1000 Kilometer Pazifikküste aufwarten. Während die Karibikseite im Osten aus Mangrovensümpfen und feinem Sandstrand besteht, ist die pazifische Seite mit Sandstränden, vorgelagerten Inseln und Flussmündungen sehr abwechslungsreich.
Hier eine interaktive Landkarte von Costa Rica die alle wichtigen Sehenswürdigkeiten mit ihren GPS-Koordinaten zeigt.
Hauptattraktionen und Sehenswürdigkeiten für den Urlaub in Costa Rica.
Die wichtigsten Sehenswürdigkeiten von Costa Rica sind sicher die abwechslungsreiche Flora und Fauna. Doch auch die Vulkane ziehen viele Urlauber an. Der bekannteste Vulkan ist sicherlich der El Arenal. Nachdem er Jahrhunderte ruhte, brach der El Arenal schliesslich überraschend im Jahr 1968 aus und ist seitdem aktiv.
Ds beeindruckende und farbenfrohe Schauspiel seiner Eruption ist am besten in der Nacht zu beobachten, wenn man sieht wie sich die rotglühende Lava ihren Weg den Vulkan herab bahnt.
Costa Rica - das Zentraltal.
Das Valle Central hat auf Costa Rica aufgrund seiner Höhenlage ein subtropisches und für Europäer sehr gut verträgliche mildes Klimaverhältnisse. In dieser Urlaubsregion liegt auch die Hauptstadt San José. Die Kleinstadt Atenas wurde übrigens u.a. von der NASA zum Ort mit dem weltbesten Klima gekürt.
San José ist als die Hauptstadt von Costa Rica keine besonders hübsche Stadt. Und das obwohl sie inmitten von grünen Hügeln liegt. Sie hat außer dem Nationaltheater und ein paar Museen für Touristen kaum Sehenswürdigkeiten zu bieten. Shoppingmalls und Fast-Food-Restaurants nach amerikanischem Vorbild sind jedoch zur Genüge vorhanden. Ärzte, Krankenhäuser und Einkaufsmöglichkeiten entsprechen westlichem Standard.
Alajuela ist die zweitgrößte Stadt Costa Ricas und liegt 25 Kilometer nordwestlich von San José. Sie liegt höher und hat bietet einige Attraktionen für Touristen, die oft die erste oder letzte Übernachtung in Alajuela verbringen.
Tagesausflüge zu den aktiven Vulkanen Poás nördlich von San José und Irazú im Süden von Costa Rica, nahe der ehemaligen Hauptstadt Cartago, bieten sich an. Ein bisschen Glück braucht man schon, um die Schichtvulkane in voller Pracht zu bewundern: oft entziehen sich die beiden den Blicken und sind in Nebel und Wolken gehüllt. Früh am Morgen ist die Sicht generell am Besten, rechtzeitiges Aufstehen lohnt also. Der Kraterdurchmesser des Poas von über 1 km ist der größte der Welt. Dafür ist es möglich - wenn alle Umstände passen - vom über 3.400 m hoch gelegenen Irazú aus sowohl den Pazifik als auch die Karibik zu erkennen.
Ebenfalls nördlich von San José liegt der riesige Nationalpark Braulio Carrillo . Durch den großteils undurchdringlichen Dschungel ziehen sich einige schöne Wanderwege auf Costa Rica und hier findet sich die berühmte „Aerial Tram“, eine Seilbahn in den Wipfeln der Baumriesen.
In Costa Rica gibt es eine Vielzahl weitere Nationalparks wie die Cocos Islands, den La Armistad Nationalpark oder den Guanacaste Nationalpark. Die drei genannten sind von der Unesco zum Weltnaturerbe erklärt worden. Sie sind jedoch für Touristen nicht oder kaum zugänglich.
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Costa Ricas Norden.
Viele der absoluten touristischen Highlights für einen Urlaub in Costa Rica finden sich im Norden des Landes: so auch Monteverde, der Vulkan Arenal mit dem Stausee, der große Grenzfluss Rio San Juan zwischen Costa Rica und Nicaragua.
Der bekannteste Vulkan von Costa Rica davon ist sicher der Arenal . Nach einer längeren Ruhezeit brach der Vulkan 1968 wieder aus und ist bis dato aktiv. Es existieren viele Bilder die bei Nacht gemacht sind und das Schauspiel der herabfliessenden Lava eindrücklich zeigen.
Monteverde ist auf Costa Rica berühmt für seinen immergrünen Regenwald, der Nationalpark Santa Elena immer einen Besuch wert. Wandern, Canopy, Hängebrücken durch den Urwald sind nur ein Teil des touristischen Freizeitangebotes. Wunderschöne Orchideen und seltene Tiere wie der berühmte Göttervogel Quetzal mit seinem enorm langen Schwanzfedern können hier gesichtet werden.
Noch weiter im vor allem von Weideland geprägten Nordwesten von Costa Rica lohnt der Besuch des Nationalpark Rincon de la Vieja mit seinem gut ausgebauten und ausgeschilderten Netz an Wanderwegen, vorbei an schwefeldampfenden Schlammlöchern. Von hier ist es nicht mehr weit zu den Badeorten am nördlichen Pazifik. Mit Playa de Coco, Playa Hermosa, Playa Conchal, Playa Flamingo und Potrero seien hier nur einige genannt.
Der größte Süsswasserspeicher von Costa Rica ist der künstlich angelegte Arenalsee und besonders bei Surfern sehr beliebt. Weniger Sportliche laden die vom Vulkan aufgeheizten heissen Quellen zum Geniessen ein.
Senden Sie uns Ihr Urlaubsbild von Costa Rica.
Costa Rica - die Nicoya-Halbinsel.
Die Region Nicoya, in der Provinz Guanacaste gelegen, gehört immer noch zu den ursprünglichsten Gebieten von Costa Rica und ist vor allem für seine wundervollen, einsamen Traumstrände bekannt. Für Selbstfahrer ist die Anmietung eines Geländewagens für die Zeit des Urlaubs empfehlenswert, während der Regenzeit unumgänglich, da viele Flüsse zu durchqueren sind.
Neben der Anreise über die neu gebaute Tempisque-Brücke ist die Halbinsel von San José aus mit der Autofähre von Puntarenas zu erreichen, die Ankunft erfolgt in Playa Naranjo oder in Paquera.
Eine der wenigen (und vor allem von amerikanischen Pauschaltouristen frequentierten) All-Inclusive-Resorts von Costa Rica, ausgestattet mit eigenem Golf- und Flugplatz.
m Badeort Montezuma mit seinem reichhaltigen Unterhaltungsangebot treffen hier in Costa Rica Rucksacktouristen und Hippie-Aussteiger auf Individualreisende. Von hier ist es nicht weit zum Reserva Absoluta Cabo Blanco und dem Surferparadies Malpais.
Weniger als 20 km davon entfernt, aber nur während der Trockenzeit auf direktem Wege erreichbar, finden sich die Traumstrände von Playa Coyote und Playa San Miguel. Letzterer ist ein noch recht unbekannter Schildkrötenstrand.
Bis zur Playa Sámara führt von Nicoya aus die bis heute einzige Teerstrasse zu den Stränden der südlichen Peninsula, hier haben einige prominente Ticos ihre Ferienhäuser, u. a. der ehemalige Präsident von Costa Rica.
Der Strand des Refugio Nacional de Fauna Silvestre de Ostional, 4 km von Playa Nosara, zählt zu den wichtigsten Bruthabitaten der Bastard-Schildkröte. Zwischen Juli und November kommen zu den grossen, von Mondphasen abhängigen "arribadas", mehrere Tausend Tiere pro Nacht zur Eiablage an Land.
Weiter im Norden von Costa Rica bietet das touristisch schon gut erschlossene Tamarindo mit der Playa Grande ebenfalls einen schützenswerten Eiablageplatz für Meeresschildkröten.
Costa Rica - Zentralpazifik und der Süden.
Die gesamte Provinz von Costa Rica ist nach der Hafenstadt Puntarenas benannt. Hier legen vor allem grosse Kreuzfahrtschiffe an und die Fähren zur Nicoya-Halbinsel ab. Etwa eine Fahrstunde südlich davon liegt der Touristenort Jacó. Er ist der lebhafteste von ganz Costa Rica und besonders bei (amerikanischen) Surfern sehr beliebt.
Der Nationalpark Manuel Antonio ist der bekannteste Nationalpark von Costa Rica. Er ist wie der weniger bekannte Reserva Biologica Carara Nationalpark in der zentralpazifischen Region gelegen. In beiden Nationalparks kann man mit etwas Glück viele Leguane, Affen, Papageienarten oder auch Schmetterlings beobachten.
Die Strasse Richtung Süden, genannt ‚Costanera Sur’, ist gesäumt von unendlichen Ölpalmen-Plantagen. Vorbei an Dominical führt sie nach Palmar Norte/Sur und trifft dort auf die berühmte Panamericana, die parallel dazu im Hinterland durch die beeindruckende Bergwelt von Costa Rica mit dem Cerro de Muerto und dem höchsten Berg Chirripó führt.
Von Palmar aus geht es zur kleinen Hafenstadt Golfito , bis 1985 das Zentrum des Bananenhandels auf Costa Rica. Weiter nach Panama oder auf die Peninsula de Osa. Per Boot auf dem Rio Sierpe sind die Drake Bay und die Isla de Cano zu erreichen.
Der Corcovado Nationalpark zählt zu den niederschlagreichsten Regionen in Costa Rica. Er hat eine Ausdehnung von etwa 42.000 Hektar und liegt auf der Halbinsel Osa. Der Corcovado Nationalpark bietet einer grossen Zahl von Tieren und Pflanzen eine vielfältige Heimat. Er bietet dem abenteuerlustigen Urlauber kaum zugänglichen Regenwald und Mangroven genauso wie Küstenstrände mit Felsen am Meer.
Wer Interesse an derartigen Unternehmungen hat kann bei der Parkverwaltung eine Genehmigung für eine Wanderung erhalten. Zugänglich ist das Gebiet über eine Staubstraße ausgehend vom Städtchen Puerto Jiménez.
Costa Rica - das karibische Tiefland.
Limón ( 70.000 Einwohnern) ist die bedeutendste (Fracht-Hafenstadt von Costa Rica, aber ziemlich marode und nicht besonders sehenswert. Die Stadt hat eine bewegte Vergangenheit. Hier ging Columbus 1502 an Land. Hierher wurde mühevoll eine Eisenbahnlinie von San José gebaut, um Kaffee zu verschiffen und entlang der Strecke wurden riesige Bananenplantagen angelegt. Die dazu benötigten Arbeiter holte man aus Jamaika und China.
Ihre Nachfahren prägen noch heute die Gegend, es wird Englisch gesprochen und die Einwohner sind dunkler Hautfarbe. Hier ist auch das Tor zum Tortuguero-Nationalpark im Norden von Costa Rica und den karibischen Stränden im üden.
Der Nationalpark bzw. die Schutzzone von Tortuguero sind über Land nicht erreichbar. Der Park ist von Waserstraßen durchzogen und das Klima ist durchgehend schwül. Die interessanteste Attraktion ist die Tortuga verde, eine Meeresschildkrötenart. In den Sommermonaten kommen sie in Massen zur Eiablage an Costa Ricas Karibikküste.
Die Strasse in den Süden von Costa Rica ist von Kokospalmen gesäumt und führt immer am Meer entlang. Die Orte Cahuita und Puerto Viejo de la Talamanca sind vor allem bei jungen Leuten beliebt – wegen des hier herrschenden ‚Reggae-feelings’, inklusive Rastalocken und Drogenkonsum. Die Natur Sehenswürdigkeit der Gegend ist der Parque Nacional Cahuita : Zwar hat das grosse Erdbeben von 1991 grossen Schaden am 600 ha grossen Korallenriff, dem einzigen an der karibischen Seite, angerichtet, aber der Park mit seinen Traumstränden ist immer noch absolut sehenswert.
Auf den Weg zur nahen Grenze nach Panama reihen sich weitere schöne weissandige Karibikstrände und im Hinterland leben in den Talamanca-Bergen einige Indianerstämme, die sich zum Handel im kleinen Ort Bribri treffen.
Klima, Wetter und beste Reisezeit für den Urlaub in Costa Rica.
Das Klima auf Costa Rica bestimmt sich durch die verschiedenen Höhenlagen. Die Gebirgskette Cordillera de Talamanca zieht sich von Westen nach Osten durch Costa Rica und stellt gleichzeitig auch eine Wetterscheide zwischen der Karibik- und Pazifikküste dar. Auf mittleren Höhen liegt die Temperatur im Durchschnitt bei ca. 25°C, so wird in der auf über 1.100m hoch gelegenen Stadt San José im Mittel ca. 20 Grad gemessen. Über 3.000m Höhe und speziell auf dem Cerro Chirripó erreicht die Quecksilbersäule dagegen kaum mehr als 10 Grad Celsius.
Die beste Reisezeit für Ihre Reise nach Costa Rica.
Die Attraktionen Costa Ricas können das ganze Jahr über problemlos bereist werden. Die trockenste Zeit herrscht dabei in Costa Rica von Dezember bis März.
In dieser Zeit der Hochsaison scheint die Sonne am beständigsten und sind die Preis am höchsten.
Aktivitäten für Reisende.
Ohne grosse Entfernungen zurücklegen zu müssen, bietet das kleine Costa Rica in Mittelamerika vielfältige Möglichkeiten, um die schönsten Wochen des Jahres zu einem unvergesslichen Erlebnis zu machen. Costa Rica bietet vor allem Attraktionen für Naturfreunde!
Wandern, Trekking und Bergsteigen.
Costa Rica verfügt über unzählige Nationalparks und Naturschutzgebiete, viele von ihnen bieten dem Besucher ausgebaute Wanderwege.
Dichte Regenwälder, Trockenwälder, wunderschöne Küstenlandschaften oder die Besteigung (erloschener) Vulkane, vielleicht sogar zu Costa Ricas höchstem Gipfel am Cerro Chirripó, lassen alle Wander- und Bergsteiger-Freunde auf ihre Kosten kommen.
Reiten und Mountainbiking.
Besonders der ‚wilde Süden’ bei Nicoya ist für einen Urlaub im Sattel – sei es auf dem Pferd oder dem Mountainbike - hervorragend geeignet.
Baden und Wassersport.
Erholsame Badetage an unzähligen, traumhaft schönen (und oftmals unberührten – Geheimtip z.B. Playa San Miguel / südl. Nicoya Halbinsel - ) Stränden der 1.000 km langen Küste sollten bei einer Costa Rica Reise unbedingt eingeplant werden.
Für Aktivere bieten sich auf Costa Rica weltbekannte Surfspots, tolle Tauchgründe und abenteuerliche Wildwasser-Touren. Interessant für Sonnenurlauber und Taucher ist das englischsprachige Reiseziel Belize in der Nachbarschaft. Dort gibt es einige schöne vorgelagerte Inseln und das zweitgrößte Riff nach dem Great Barrier Reef in Australien.
Tierbeobachtungen.
Die unterschiedlichsten Tierarten können wie in Belize oder Honduras problemlos auch in Costa Rica in freier Wildbahn beobachtet werden: Tukane mit ihrem riesigen bunten Schnabel, durchziehende Affenfamilien oder gar Faultiere in den Bäumen, Leguane unterschiedlicher Grösse und neugierige Nasenbären an Land oder Kaimane an oder in den Flüssen bzw. wunderschöne Schmetterlinge in der Luft.
Bird-Watching wird in Costa Rica gross geschrieben, besonders geeignet hierfür sind der Braulio Carrillo National Park, Monteverde, Talamanca, und die Osa-Halbinsel.
Ein unvergessliches Highlight sind die ‘arribadas’ der Meeresschildkröten. Sowohl an der Atlantik- als auch an den Pazifikstränden kann mehrmals im Jahr die Ankunft und Eiablage hautnah beobachtet werden. Teilweise kommen dabei in einer Nacht mehrere Tausend gleichzeitig an Land. Besonders beliebte Strände sind Tortuguero auf der karibischen Seite und Playa Ostional sowie Playa Grande auf der Pazifikseite von Costa Rica.
Angeln und Fischen.
Hochsee-Fischen ist besonders beim amerikanischen Publikum sehr beliebt.
Dies alles und noch vieles mehr fassen die gastfreundlichen Einwohner Costa Ricas, "Ticos", wie sie sich selbst nennen, mit folgender Redewendung treffend zusammen:
Costa Rica PURA VidA ist das pure Leben!
Einreise und Verkehr.
EU-Bürger und Schweizer Bürger benötigen für die Einreise nach Costa Rica bis 90 Tage Aufenthalt kein Visum. Sie müssen allerdings einen mindestens noch 6 Monate gültigen Reisepass sowie ein Rück- oder Weiterflugticket vorweisen.
Der bedeutendste internationale Flughafen von Costa Rica ist San José (SJO, Juan Santamaria), ca. 18 km von der Stadtmitte entfernt, weiterhin wird die Hauptstadt Guanacastes, Liberia (LIR) von USA aus angeflogen.
Nationale Flughäfen finden sich über das gesamte Land verteilt. Es existieren viele inländische Flugverbindungen zu allen Regionen des Landes, viele davon bei touristisch interessanten Orten wie Quepos, Golfito, Nosara, Tortuguero u.s.w.
Geflogen wird mit SANSA oder NATURE AIR sowie mit Lufttaxis.
Die beiden wichtigsten Schifffahrtshäfen von Costa Rica sind Caldera bei Puntarenas auf der Pazifikseite (Kreuzfahrtschiffe) und Limon auf der Karibikseite (v.a. Frachtschiffe). Einige Fähren verbinden Puntarenas mit der Nicoya-Halbinsel und die Osa Peninsula im Süden mit dem Festland.
Das öffentliche Busnetz ist gut ausgebaut und preisgünstig, wobei es sich sternförmig von San José aus über ganz Costa Rica erstreckt und die Busse manchmal nicht unbedingt zur neuesten Generation gehören. Quer durch das Land, von Nicaragua im Nordwesten bis Panama im Süden, führt die Panamericana.
Mit dem eigenen Mietwagen ist das Reisen durch die Highlights und Städte in Costa Rica natürlich um einiges bequemer und unabhängiger. Während der Regenzeit sollte in jedem Fall ein Allradauto gemietet werden, die restliche Zeit im Jahr ist dies nicht unbedingt nötig, bietet sich aber aufgrund der manchmal schlechten Strassenverhältnisse oder für Abstecher abseits der Touristenpfade ebenfalls an.
Allgemein bieten sich für Costa Rica und angrenzende Länder in Mittelamerika auch organisierte Gruppenreisen mit ausgesuchten Reisebausteinen an.
Gesundheit und Krankheiten.
Für Besucher aus Europa sind in Costa Rica keine Impfungen vorgeschrieben. Empfohlen wird jedoch Hepatitis und ggf. Malariaprophylaxe. Hier sollte man sich bzgl. Reisemedizin beim Tropeninstitut erkundigen. Das Wasser hat großteils Trinkwasserqualität. Nur in ganz abgelegenen Gebieten sollte man sich ggf. über die Trinkbarkeit erkundigen.
Aktuelle Informationen zu SARS finden Sie u.a. bei der Weltgesundheitsorganisation WHO. Über die aktuelle politische und gesellschaftliche Lage in Costa Rica informiert Sie zudem das Auswärtige Amt der BRD, Länderinfo Costa Rica.
Geld und Preisniveau in Costa Rica.
Die offizielle Währung von Costa Rica ist der Colon / Colones. Dieser ist stark vom US-Dollar abhängig, aktuell (2012) entspricht 1 EUR etwa 645 CRC. Den aktuellen Wechselkurs erfahren Sie u.a. bei wechselkurs.de oder bei Google (”eur to crc”).
Verglichen mit dem restlichen Lateinamerika ist Costa Rica kein Billig-Reiseland, dafür ist aber der Lebensstandard der Bevölkerung der höchste in der Region. USD-Bargeld kann bei allen Banken und in vielen Hotels getauscht werden (sehr selten nur Euros!); gängige Kreditkarten (Visa/MasterCard/AMEX) und USD-Traveller-Schecks werden akzeptiert. Mittlerweile kann auch von Europäern an den Maestro-Geldautomaten Bargeld abgehoben werden.
Sprache und Telefon.
Die offizielle Landessprache in Costa Rica ist Spanisch, an der Karibikküste und in den touristischen Gebieten wird Englisch gesprochen.
Wer an der in Costa Rica gesprochenen Art von Spanisch interessiert ist, dem sei der Sprachführer Kauderwelsch, Spanisch für Costa Rica empfohlen.
Die Vorwahl zum Telefonieren nach Costa Rica ist die +506 oder 00506. Prepaid-Karten stehen Touristen in Costa Rica scheinbar nicht zur Verfügung.
Staatsform, Polik und Geschichte von Costa Rica.
Das Land besitzt die älteste Demokratie in Lateinamerika. Sie demokratische Verfassung ist im November 1949 verabschiedet worden. Der Präsident, die Vize-Präsidenten sowie die Parlamentsabgeordneten von Costa Rica werden alle vier Jahre direkt vom Volk gewählt.
Schon zuvor im Jahr 1948 schaffte Costa Rica im Jahr 1948 das Militär gänzlich ab. Das eingesparte Geld verwendet das Land seither für das Gesundheits- und Schulwesen. Der Zusatz "die Schweiz Mittelamerikas" wurde seither im Zusammenhang mit der Nennung von Costa Rica oft verwendet, um die Neutralität des Landes herauszustellen. Dies ist besonders bemerkenswert in einer Region, die als wenig stabil glt.
Eine positive Folge dieser Politik ist eine unbestreitbar hohe Lebensqualität in Costa Rica, die sich besonders in einer mit Europa vergleichbaren hohen Lebenserwartung und einem guten Bildungsstandard äussert. Die Wirtschaft des Landes befindet sich aktuell im Wandel: zwar zählen die traditionellen Exportprodukte wie Bananen und Kaffee immer noch zu den grössten Devisenbringern des Landes, aber der Tourismus steigt steig an.
Glücklicherweise setzt die Regierung dabei auf ökologische Verträglichkeit. Man ist sich der Schätze der Natur bewusst und so wurden weite Flächen des Landes zu Nationalparks erklärt und sind dadurch besonders geschützt. Das kommt den Einwohnern und den Touristen heute zu gute, denn die Natur in Costa Rica ist größtenteils intakt.
Kultur, Religion und Leute.
95% der Bevölkerung von Costa Rica sind europäischer Abstammung, 5% Asiaten, Indianer und Schwarze.
In Costa Rica herrscht Glaubensfreiheit, die Mehrheit der Bevölkerung sind jedoch Katholiken.
Die Ticos, wie sich die Einwohner selbst nennen, sind sehr gastfreundlich, gepflegt und durchaus modebewusst.
Kriminalität und Gefahren.
Costa Rica ist das reichste Land in der Region und die Menschen sind sehr freundlich und hilfsbereit. Aber Tatsache ist, dass auch hier die Kriminalitätsrate steigt. Die Mehrzahl der an Touristen verübten Delikte sind Diebstähle, häufig an Stränden und aus unbeaufsichtigten Mietwagen. Speziell in San José kommen an belebten Plätzen Taschendiebstähle vor. Es wird empfohlen, Wertsachen unaufällig aufzubewahren und auf mitgeführtes Gepäck stets ein wachsames Auge zu haben.
Bei Ihrem Urlaub in Costa Rica wird Ihnen wahrscheinlich keine Schlange begegnen. Trotzdem schadet das Wissen wie man mit Schlangenbissen umgeht sicherlich nicht. Am einfachsten und wichtigsten ist dabei sicher das Tragen von festem Schuhwerk in freier Natur, da dies auch vor Bissen von in freier Wildbahn vorkommenden Skorpionen und Giftspinnen schützt. Wichtig ist auch die Kleidung und Schuhe vor dem Anziehen auszuschütteln und nicht in Taschen zu fassen die nicht einsehbar sind. Es könnte sich ein giftiges Tier darin bequem gemacht haben und nun um sein Leben fürchten.
Informieren Sie sich vor Ihrer Abreise beim Auswärtigen Amt Costa Rica über die aktuelle Sitation in Costa Rica.
Übernachten und Essen.
Zwar haben die Tourismus-Multis in den letzten Jahren Costa Rica entdeckt und einige wenige grosse ‚All-Inclusive’-Anlagen gebaut, aber hauptsächlich sind die Übernachtungsmöglichkeiten eher auf Individualtouristen zugeschnitten: mittlere bis kleine Hotels aller Kategorien mit angeschlossenem Restaurant, ‚Cabinas’ genannte kleine Bungalows in allen Preisklassen, alternativ ein Ferienhaus oder Bed-and-Breakfast-Unterkünfte finden sich mittlerweile reichlich im ganzen Land. Inzwischen finden sich in Hotelportalen auch die eine oder andere Bewertung für Hotels in Zentralamerika.
Obwohl auch in Costa Rica mehr und mehr internationale Gerichte zu bekommen sind, sind Reis und Bohnen immer noch als das Nahrungsmittel der Masse. Sie werden praktisch zu allen Mahlzeiten serviert: zum Frühstück als "Gallo Pinto", zum Mittagessen oder zusammen mit Fleisch, Fisch oder Huhn, als "Casado".
Frisches Gemüse und Obst (z.B. Bananen oder Mangos) sind ganzjährig auf dem Markt. Zu den Restaurants sind die sogenannten "Sodas" eine preiswerte Alternative.
Flora und Fauna in Costa Rica.
Die abwechslungsreichen ökologischen Zonen und Mikroklimas in Costa Rica bieten vielen verschiedenen Tier- und Pflanzengattungen ein Zuhause. Reservate und Naturschutzgebiete gibt es viele.
Vegetation.
Auf die Vegetation haben die Klimadifferenzen in Costa Rica grossen Einfluss. Die pazifische und karibische Tiefebene ist von tropischen Nebelwäldern bedeckt. Im Nordwesten Guanacastes herrschen dagegen infolge mehrmonatiger Trockenperioden Trockenwald und Savannengebiete vor. Hier wachsen auch Kakteen in natürlicher Umgebung. Somit sind in Costa Rica tropische Bergwälder und Nebelwälder genau so zu finden wie alpiner Bewuchs über der Baumgrenze.
Costa Ricas Küstenlinie ist zweigeteilt. Der weitaus größere Teil entfällt auf die Pazifikseite und zeigt sich mit Stränden und Inseln variantenreich, ein Bruchteil davon besteht hauptsächlich aus Mangrovensümpfen und grenzt an die karibische See.
In Costa Rica sind mehr als 200 Arten von Säugetieren, 850 Vogelarten, mehr als 420 Amphibien und Reptilien heimisch.
Die Welt der Insekten und Wirbellosen Tiere ist äußerst artenreich. Über 1300 verschiedene Schmetterlingsarten gibt es, wovon die bekanntesten wohl die blauen Morphos sind.
Mehr als 500 km vom Festland von Costa Rica entfernt liegt die unter Naturschutz stehende Isla de Coco im Pazifik. Aufgrund ihrer Abgeschiedenheit konnte sich dort eine eigene Flora and Fauna bilden, die Forscher in der ganzen Welt in Erstaunen bringt.
Bemerkenswertes zu Costa Rica.
Praktisch überall in Costa Rica hat man Zugang zum Internet, in jedem grösseren Ort findet man Internetcafes.
Die Stromspannung beträgt 110 V; Stecker europäischer Elektrogeräte passen nur mit Adaptern.
Der Zeitunterschied zur MEZ beträgt -7 Stunden; zur europäischen Sommerzeit [MESZ]: -8 Stunden.
Während andere Nationen ständig aufrüsteten, schaffte Costa Rica im Jahr 1948 das Militär ab und verwendete die dadurch eingesparten finanziellen Mittel für einen konsequenten Ausbau des Schul- und Gesundheitswesens – und in die einzigartige Natur. So stehen mittlerweile 25 % der Landesfläche unter Naturschutz. Seine Neutralität inmitten einer krisengeschüttelten Region brachte dem Land auch den Beinamen "Schweiz Mittelamerikas" ein.
1. Januar, 19. März, Gründonnerstag, Karfreitag, 11. April, 1. Mai, Fronleichnam, 29. Juni, 25. Juli, 2. August, 15. August, 15. September, 12.Oktober, 25. Dezember.
Öffnungszeiten.
Banken - Mo bis Fr 8.30-15 Uhr; Büros Mo bis Fr 8-16 Uhr; Läden Mo bis Sa 8-18 Uhr, Supermärkte Mo bis So 8-21 Uhr. In San José haben viele Läden, Apotheken, Kliniken, Tankstellen und Restaurants auch durchgehend 24 Stunden geöffnet.
Durch ein R-Gespräch können Verwandte/Bekannte in Deutschland ohne Kosten für den Anrufer verständigt werden. Dazu muss man in Costa Rica die Nummer 08 000 49 10 49 oder 08 000 49 00 49 wählen, die über die deutsche Telekom eine Telefonverbindung mit Deutschland herstellt.
Die besondere Empfehlung.
Die absolute Sehenswürdigkeit einer Costa Rica Reise ist aber zweifellos der Besuch eines der aktivsten Vulkane weltweit: der Arenal. Bei Dunkelheit und guter Sicht erstrahlt er in intensivem Rot – Ursache hierfür sind die Lavaströme, die ununterbrochen aus dem Krater ausgestoßen werden und den Bergrücken hinablaufen. Alternativ bieten sich als sehenswerte Attraktionen eine Kreuzfahrt an Bord eines Kreuzfahrtschiffes durch die Karibik mit Stopp in Costa Rica oder die Nationalparks des Landes an.
offizielle Costa Rica Web-Seiten.
Botschaft der Republik Costa Rica.
Dessauerstraße 28/29, D-10963 Berlin.
Tel: (030) 26 39 89 90. Fax: (030) 26 55 72 10.
» Auswärtiges Amt der BRD im Web - die offizielle Länderinfo zu Costa Rica.
Reiseberichte und Info-Seiten.
Reiseseiten Costa Rica.
» Costa Rica Reiseagentur und Tourismus costa-rica-live.de sowie Goruma, hier können Sie ein natürliches Costa Rica in Reisebausteinen live erleben!
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